Zürich
Die Änderung des kantonalen Richtplans für das Projekt "Rosengartentram und Rosengartentunnel" in Zürich liegt zur Festsetzung durch den Kantonsrat bereit. Auch weitere Richtplanänderungen hat der Zürcher Regierungsrat dem Parlament überwiesen, wie er am Donnerstag mitteilte.
Der Kanton hat die Richtplandokumente aufgrund der öffentlichen Auflage und der Anhörung überarbeitet. Die Gründe für die Teilrevision 2016 sind laut Regierungsrat vielfältig. So seien Gebietsplanungen abgeschlossen worden, deren Grundsätze und Eckwerte nun im kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Zudem führte der fortgeschrittene Planungsstand von Vorhaben zu Anpassungen.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Mitwirkung der Bevölkerung und der Anhörung der nach- oder nebengeordneten Planungsträger sind 160 Einwendungen eingegangen, davon 110 von Behörden und 50 von Privaten und Verbänden. Insgesamt wurden rund 400 - zum Teil gleichlautende - Anträge gestellt.
21 Anträge zum Rosengarten
Davon entfallen 21 Anträge auf das Projekt "Rosengartentram und Rosengartentunnel", das eine bessere Lösung zur Bewältigung der Verkehrsprobleme am Rosengarten bringen und etwas mehr als eine Milliarde Franken kosten soll.
Die Rosengartenstrasse ist eine der verkehrsreichsten Strassen der Schweiz und führt mitten durch ein Wohngebiet. Nachdem zahlreiche Projekte scheiterten, erarbeiteten Stadt und Kanton Zürich ab 2011 gemeinsam einen Lösungsvorschlag für die Bewältigung der Verkehrsprobleme.
Der bisher im Richtplan eingetragene Waidhaldetunnel wird durch die neu erarbeitete Lösung ersetzt. In einigen Einwendungen zur Richtplanänderung wurde die ersatzlose Streichung des Gesamtprojektes beantragt. Andere Einwendende äusserten sich zu Details.
Der Realisierungshorizont werde mit "kurz- bis mittelfristig" bezeichnet, da aus heutiger Sicht der Tunnel ab 2030 und das Tram ab 2032 in Betrieb genommen werden können, heisst es im Erläuterungsbericht zu den Einwendungen.
Das Rosengarten-Projekt sieht vor, den Umfang des motorisierten Individualverkehrs im heutigen Umfang zu halten und das künftige Verkehrswachstum durch den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr zu bewältigen.
Die sorgfältige Planung und möglichst quartierverträgliche Gestaltung des Tunnelportals Wipkingen stelle eine zentrale Aufgabe im Projekt dar, wird im Bericht versichert. Die Forderung nach einer Abschöpfung der Mehrwerte für Private zugunsten des Quartiers könne nicht erfüllt werden, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten, heisst es weiter.
Im Kapitel "Öffentliche Bauten und Anlagen" des Richtplans werden unter anderem die Grundsätze und Eckwerte der abgeschlossenen Gebietsplanungen ETH Hönggerberg Zürich und Kasernenareal Zürich aufgenommen. Im Kapitel "Ver- und Entsorgung" wir neu aufgenommen, dass Kompostier- und Vergärungsanlagen unter bestimmten Bedingungen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes erstellt werden können.
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