Der Zürcher Regierungsrat muss sich in Bundesbern nicht für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen einbringen. Ein dringliches Postulat ist am Montag vor dem Kantonsrat nicht durchgekommen.
Während Bundesbern noch über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen diskutiert, mischte sich am Montag der Kantonsrat mit einem dringlichen Postulat von GLP, FDP, EVP und CVP in die Diskussion ein.
Die Parteien fordern den Regierungsrat dazu auf, sich für eine rasche Einführung der einheitlichen Finanzierung einzusetzen. Damit soll die Spitalfinanzierung gewährleistet werden.
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) sah in dem dringlichen Postulat nur Nachteile. Den Kantonen würden damit die Steuerungskompetenzen entzogen werden. So müssten sie etwa ambulante Leistungen mitfinanzieren, ohne das Versorgungsangebot gezielt beeinflussen zu können.
«Hauruck-Methode für die Tribüne»
Die Regierungsrätin erhielt von ihrer Partei Unterstützung. Das dringliche Postulat sei «nur für die Tribüne», meinte Lorenz Habicher (SVP, Zürich). Die Kantone sollten die Ergebnisse aus Bern abwarten und erst dann Nachbesserungen einbringen.
Andreas Daurù (SP, Winterthur) verglich den Vorstoss mit einer Hauruck-Methode. Die bestehenden Kontrollmechanismen hätten sich bewährt. Das dringliche Postulat sei eine Zwängerei.
«Nein, das ist keine Zwängerei», erwiderte Linda Camenisch (FDP, Wallisellen). Die FDP wolle so vielmehr die Dringlichkeit der Spitalfinanzierung aufzeigen. Es sei auch als Appell an die Gesundheitsdirektorin zu verstehen.
Ins gleiche Horn blies Lorenz Schmid (CVP, Männedorf). Nach 15 Jahren gäbe es endlich eine nationale Vorlage für eine einheitliche Spitalfinanzierung. Mit dem dringlichen Postulat würde der Druck auf deren Realisierung erhöht werden.
Das Begehren wurde schliesslich mit 67 Ja-Stimmen zu 98 Nein-Stimmen abgelehnt.
Zurück zur Startseite