Bauprojekte SBB-Überbauung beim Bahnhof Tiefenbrunnen braucht Gestaltungsplan

leph, sda

7.6.2021 - 16:42

Der Streit zwischen der Stadt Zürich und der SBB um das Bauprojekt "Vuelo" beim Bahnhof Tiefenbrunnen dauert an: Das Verwaltungsgericht hat kürzlich im Sinne der Stadt entschieden und eine Gestaltungsplanpflicht bejaht. (Visualisierung)
Der Streit zwischen der Stadt Zürich und der SBB um das Bauprojekt "Vuelo" beim Bahnhof Tiefenbrunnen dauert an: Das Verwaltungsgericht hat kürzlich im Sinne der Stadt entschieden und eine Gestaltungsplanpflicht bejaht. (Visualisierung)
Keystone

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat der Stadt Zürich im Streit um eine Gestaltungsplanpflicht für den Bau eines Bürogebäudes beim Bahnhof Tiefenbrunnen recht gegeben. Das Projekt der SBB kann somit vorerst nicht realisiert werden.

Keystone-SDA, leph, sda

«Vuelo» heisst das Bürogebäude mit Sicht auf den Zürichsee, welches die SBB schon seit Jahren gerne bauen möchten. Der am Montag publizierte Entscheid des Verwaltungsgerichts beschert dem Vorhaben nun zumindest eine weitere Verzögerung.

Der Stadtzürcher Gemeinderat beschloss im Oktober 2017, das Areal beim Bahnhof Tiefenbrunnen unter eine Gestaltungsplanpflicht zu stellen. Wer dort bauen wolle, müsse wegen der exponierten Lage «städtebaulich und architektonisch besonders gut gestalten». Dieses Areal sei eine Visitenkarte der Stadt.

Vorinstanz gab der SBB recht

Die Baudirektion des Kantons genehmigte diese Sonderregelung im März 2018. Die SBB zog den Entscheid jedoch weiter an das Baurekursgericht. «Vuelo» sei städtebaulich und architektonisch bestens auf die exponierte Lage abgestimmt und genüge «höheren Anforderungen an Einordnung und Gestaltung», so die SBB damals.

Im September 2019 gab das Baurekursgericht der SBB recht. Die auferlegte Gestaltungsplanpflicht sei nicht rechtmässig, urteilte es damals.

Das Verwaltungsgericht hingegen kam nun zum Schluss, dass die Vorinstanz die Gemeindeautonomie der Stadt verletzt habe. Die Gestaltungsplanpflicht bedeute im vorliegenden Fall keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der SBB und sei deshalb zumutbar.

Der Entscheid des Verwaltungsgericht kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.