Erholungsraum Seebecken: Zürcher Stadtrat passt Planung der Realität an

olgr, sda

16.6.2021 - 13:54

Wird zu einer kommunalen Freihaltezone mit Zweck "Parkanlagen und Plätze": die Landiwiese am Zürcher Seebecken.
Wird zu einer kommunalen Freihaltezone mit Zweck "Parkanlagen und Plätze": die Landiwiese am Zürcher Seebecken.
Keystone

Die heute bestehenden Nutzungen am Zürcher Seebecken sollen im Planungsrecht nachvollzogen und damit für die Zukunft gesichert werden: Der Stadtrat hat zwei Pläne überarbeitet und zuhanden des Gemeinderats verabschiedet.

Keystone-SDA, olgr, sda

In den regionalen Richtplan der Stadt Zürich sollen jene ganzjährig betriebenen Restaurants aufgenommen werden, die am oder im See liegen und sich ausserhalb der Bauzonen befinden, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

«Mit der Aufnahme dieser Restaurants als Ausflugsziele in den regionalen Richtplan bekräftigt die Stadt das öffentliche Interesse an den Standorten dieser Gastronomiebetriebe», hält der Stadtrat fest. Diese müssten aber «hohe Anforderungen an die Gestaltung und die Einordnung ins Landschaftsbild» erfüllen.

Mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sollen zudem die kantonalen Freihaltezonen Landiwiese und Blatterwiese/Zürihorn in kommunale Freihaltezonen überführt werden und dem Zweck «Parkanlagen und Plätze» zugewiesen werden.

Und die Strandbäder Mythenquai und Tiefenbrunnen sollen statt kantonale neu kommunale Freihaltezonen mit der Zweckbestimmung «Schulspielwiesen, Fluss- und Seebäder» werden.