Autobahnen Sondierbohrungen verzögern Entscheid zur Zürcher Oberland-Autobahn

we, sda

19.9.2024 - 14:27

Beim Betzholzkreisel in Hinwil endet die Oberlandautobahn. (Archivbild)
Beim Betzholzkreisel in Hinwil endet die Oberlandautobahn. (Archivbild)
Keystone

Unerwartet aufwändige Sondierbohrungen verzögern den Entschied über die beste Variante für eine durchgängige Oberland-Autobahn um rund ein Jahr. Er soll erst 2026 fallen. Neu prüft das Astra auch einen durchgehenden Tunnel von Uster bis Hinwil.

we, sda

Die rund 40 Sondierbohrungen von August 2023 bis August diesen Jahres lieferten Informationen zum Baugrund für die Variante «Tunnel tief». Diese würde vom Anschluss Wetzikon direkt zum Betzholzkreisel in Hinwil führen, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Donnerstag mitteilte. Diverse Zusatzbohrungen wurden nötig, weil sich die Geologie anders präsentierte als angenommen.

Dabei zeigte sich aber, dass der Fels tiefer verläuft als ursprünglich angenommen. Somit käme auch eine tiefere Linienführung in Frage. Dies würde jedoch den Verzicht auf einen Anschluss in Wetzikon nötig machen.

Neue Variante mit langem Tunnel

Aus diesen Gründen werde nun die Variante ohne einen Anschluss Wetzikon geprüft, der so genannte «Tunnel tief lang», heisst es weiter. Der Tunnel soll direkt vom Anschluss Uster Ost bis zum Betzholzkreisel in Hinwil führen, wo die Oberland-Autobahn von Rapperswil her sowie die Forchautobahn zusammenkommen.

Neben dem Anschluss Wetzikon würde bei dieser Variante auch das Viadukt im Aathal wegfallen. Ab November 2024 bis im Frühling 2025 wird dafür eine zweite Etappe von Sondierbohrungen durchgeführt, um die geologischen Verhältnisse entlang des möglichen «Tunnel tief lang» abzuklären.

Keine Autobahn durch Moorlandschaft

Seit den 1970er-Jahren wird nach einer Lösung für eine durchgängige Autobahn im Oberland gesucht. Die Autobahn endet derzeit von Zürich her in Uster, von Rapperswil her beim Betzholzkreisel in Hinwil. Die Entfernung dazwischen beträgt knapp 10 Kilometer Luftlinie.

Das Bundesgericht hatte 2012 eine geplante Linienführung durch eine geschützte Moorlandschaft bei Wetzikon untersagt. Die Planung musste von vorne beginnen.