Frauenstreik Stadt Uster erlaubt Mitarbeiterinnen das Streiken

SDA

18.4.2019 - 14:16

Die Stadt Uster zeigt Sympathie für die Anliegen des Frauenstreiks vom 14. Juni: Der Stadtrat erlaubt es streikwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während der Arbeitszeit an einer Kundgebung vor dem Stadthaus teilzunehmen.

Wichtig ist dem Stadtrat aber, dass die Bevölkerung nicht unter dem Frauenstreik leidet: Die Dienstleistungen sollen auch während der Kundgebung zwischen 10 und 13 Uhr uneingeschränkt zur Verfügung stehen, wie der Stadtrat am Donnerstag mitteilte. Es können also nicht alle Mitarbeitenden am Streik teilnehmen.

Weniger grosszügig ist die Stadt Zürich. Dort dürfen die Mitarbeiterinnen zwar am Streik teilnehmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Allerdings nicht auf Arbeitszeit. Sie müssen dafür Überstunden oder Ferien einziehen.

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