Arbeitsmarkt Stadt Zürich will Stipendien für Weiterbildungskurse vergeben

olgr, sda

17.9.2021 - 10:52

Stadtzürcher sollen Stipendien für Weiterbildungen erhalten: Der Stadtrat hat am Freitag das Konzept vorgestellt. (Symbolbild)
Stadtzürcher sollen Stipendien für Weiterbildungen erhalten: Der Stadtrat hat am Freitag das Konzept vorgestellt. (Symbolbild)
Keystone

Um in der sich wandelnden Arbeitswelt bestehen zu können, sind oft Weiterbildungen und Umschulungen nötig: Wer sich dies nicht leisten kann, soll neu bei der Stadt Zürich Stipendien beantragen können.

17.9.2021 - 10:52

Denn Erwerbstätige sollen nicht aus finanziellen Überlegungen auf Weiterbildungen verzichten, die ihnen nützten könnten, schreibt der Zürcher Stadtrat in einer Mitteilung vom Freitag.

Anders als bei den klassischen Ausbildungsstipendien, welche nur die Sicherung des sozialen Existenzminimus garantieren, sollen mit den neuen städtischen Arbeitsmarktstipendien auch Personen über dem Existenzminimum unterstützt werden.

Bedarf an Weiterbildung steigt

«Die neuen Stipendienbeiträge sollen vor allem jenen Erwerbstätigen zugutekommen, die durch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt am stärksten gefährdet sind», schreibt der Stadtrat.

Er verweist darauf, dass gerade Stellen mit eher repetitiven Tätigkeiten abgebaut werden und neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die zusätzliche, andere oder neue Fähigkeiten benötigen.

Von dieser Entwicklung seien neben Niedrigqualifizierten zunehmend auch Personen mit mittlerem Qualifikationsgrad betroffen. «Es ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Umschulung und Weiterbildung.»

Die Unterstützten sollen sich geeignete Kompetenzen aneignen, um eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden zu können oder um dauerhaft im Arbeitsmarkt verbleiben zu können. Welche Weiterbildung im Einzelfall sinnvoll und nötig sei, wird gemäss Mitteilung durch das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich geprüft.

Kurskosten und Lohnausfall

Die Stadt will mit ihren neuen Stipendien unter gewissen Bedingungen für die direkten Bildungskosten sowie einen allfälligen Erwerbsausfalls aufkommen, wenn das Arbeitspensum für die Weiterbildung zwingend reduziert werden muss.

Beitragsberechtigt sind dabei Personen ab 25 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in der Stadt leben und bereits mehr als fünf Jahre im Berufsleben stehen. Der letzte Ausbildungsabschluss muss im Weiteren mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Schliesslich muss die Weiterbildung «einen nachweisbaren Arbeitsmarktnutzen haben» und die antragstellende Person diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.

olgr, sda