Wer von der Stadt Zürich eine Wohnung mietet, wird strenger kontrolliert. Das Stadtzürcher Parlament hat am Mittwoch die Vorschläge der vorberatenden Kommission klar gutgeheissen und die Vorlage des Stadtrats entsprechend abgeändert. Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) ist dennoch zufrieden.
Mitte November hatte die Spezialkommission ihre Version der "Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen" präsentiert. Sie hatte drei Jahre daran gearbeitet und einen von allen Parteien getragenen Kompromiss erarbeitet. Dies sein ein kleines Wunder, ja gar ein neuer historischer Kompromiss, hiess es.
So gab es denn in der Parlamentssitzung vom Mittwoch keine Überraschungen mehr. Die "Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen" wurde bereinigt und kann die alte Verordnung von 1995 ersetzen.
Stadtrat ist froh und baut nicht für Millionäre
Der zuständige Stadtrat Daniel Leupi zeigte sich froh und erfreut darüber, dass die alte Verordnung nun aktualisiert werden könne. Gut Ding wolle eben Weile haben, sagte er im Parlament und dankte den Parteien fürs Zusammenraufen "in diesem kontroversen Geschäft".
Für ihn sei klar, dass die Stadt nicht Wohnungen für Millionäre baue, sagte Leupi. Die städtischen Wohnungen leisteten einen Beitrag zu einer sozial vielseitig zusammengesetzten Bewohnerschaft. Dieser Satz steht denn auch gleich in Artikel 1 der Verordnung.
Die Verordnung gilt nur für die freitragenden Wohnungen, das heisst für jene Wohnungen, die kostendeckend und ohne Beiträge aus der Stadtkasse bewirtschaftet werden. Für die mit Steuergeldern subventionierten Wohnungen gelten gesonderte Vorschriften.
Ende 2013 umfasste das von der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich bewirtschaftete Wohnungsportfolio 8855 Wohnungen. 2289 davon sind subventioniert, 6566 freitragend. Unterdessen sind noch einige dazugekommen.
Strengere Kontrollen, mehr Transparenz
Die betroffenen Wohnungen werden nun strenger und regelmässiger kontrolliert. Überprüft werden unter anderem die Einkommensverhältnisse der Mieter sowie die Belegung.
In 15 Prozent der Wohnungen dürfen allerdings die finanziellen Vorgaben überschritten sein, das Haushaltseinkommen darf also mehr als das Sechsfache der Miete betragen. Erst wenn diese 15 Prozent überschritten sind, muss der Stadtrat eingreifen.
Mieter sind verpflichtet, Auskunft zu geben, zudem darf die Liegenschaftenverwaltung auf die Daten von Steueramt und Personenmeldeamt zugreifen. Der Stadtrat muss alle zwei Jahre darüber berichten, ob die 15-Prozent-Klausel eingehalten ist. Alle Vorschriften kommen erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zum Tragen.
Nicht betroffen sind Mieterinnen und Mieter, die zwar das Sechsfache überschreiten, aber nicht mehr als 70'000 Franken verdienen.
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