Die Stadt Zürich begrüsst es, dass eine gesetzliche Grundlage zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis geschaffen werden soll. In ihrer Vernehmlassungsantwort regt sie allerdings verschiedene Anpassungen im sogenannten Experimentierartikel an.
Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend, teilte die städtische Gesundheitsdirektion am Freitag mit. Dafür brauche es Forschungsgrundlagen, welche die politische Diskussion versachlichen und wissenschaftlich unterlegen. Dies ermögliche die vorgeschlagene Gesetzesänderung.
Der Stadt sei es ein Anliegen, dass der neue Gesetzesartikel realitätsnahe, repräsentative und aussagekräftige Forschungsprojekte ermögliche. Daher schlägt sie diverse Änderungen vor.
So soll die regulierte Abgabe von Cannabis nur über Verkaufsstellen möglich sein, die über geschultes Personal verfügen und sichere Lagerung garantieren können, wie beispielsweise Apotheken. Durch eine besondere Kennzeichnung und Verpackung soll illegaler Handel verhindert werden.
Ausserdem schlägt die Stadt vor, dass die Zulassungsbedingungen für die Teilnehmenden weniger restriktiv sein sollten. So dürfe die Einnahme von Psychopharmaka nicht alleiniger Ausschlussgrund sein. Dies schränke den Kreis möglicher Studienteilnehmenden zu sehr ein, heisst es in der Mitteilung.
Versuchsbeginn nicht vor Mitte 2020
Cannabis-Pilotversuche sind seit längerer Zeit in verschiedenen Städten in der Diskussion. Die Universität Bern hatte erforschen wollen, wie sich die Legalisierung von Cannabis auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. Das Bundesamt für Gesundheit hatte jedoch vor rund einem Jahr die Bewilligung mit der Begründung verweigert, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.
Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden. Im Juli kündigte der Bundesrat an, Cannabis-Pilotversuche zu erlauben. Das Betäubungsmittelgesetz soll dazu mit einem speziellen Artikel ergänzt werden.
Vorgesehen ist, dass die Pilotversuche während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden. Sie sollen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Drogen auf die Gesundheit der Konsumentinnen, das Konsumverhalten, den Drogenmarkt, den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit liefern.
Die geplanten städtischen Cannabis-Projekte in Zürich werden voraussichtlich nicht vor Mitte 2020 beginnen, wie die Stadt mitteilte. Wenn der neue Gesetzesartikel angenommen wird, müssen zuerst die Universitäten Bern und Zürich die notwendigen Bewilligungen von der kantonalen Ethikkommission einholen und einen neuen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit stellen. Ausserdem muss die Finanzierung gesichert werden.
Zurück zur Startseite