Coronavirus – Schweiz Stadt Zürich hebt Fristverlängerung bei Rechnungen auf

SDA

1.7.2020 - 13:42

Mit der Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» kehrt die Stadt Zürich wieder zu den normalen Zahlungsfristen zurück. Im Bild die Aktion «Night of Light», mit der Kulturschaffende auf die Corona-bedingte Notlage aufmerksam machten.
Mit der Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» kehrt die Stadt Zürich wieder zu den normalen Zahlungsfristen zurück. Im Bild die Aktion «Night of Light», mit der Kulturschaffende auf die Corona-bedingte Notlage aufmerksam machten.
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Nachdem die Stadt Zürich während der Corona-Pandemie die Lieferanten zügiger bezahlt und die Zahlungsfrist für Gebühren verlängerte, ist sie nun am Mittwoch wieder zu den normalen Zahlungsfristen zurückgekehrt.

Mit der Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» durch Bund und Kanton per 19. Juni erfolge auch bei der Stadt Zürich die Rückkehr zur Normalisierung, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

Die Zahlungsfrist für Gebührenrechnungen beträgt nun also wieder 30 Tage, nicht 120. Bei drohenden Notlagen biete die Stadt aber weiterhin individuelle Zahlungsvereinbarungen an. Auch der Kanton kehrt per 1. Juli zu den normalen Fristen zurück.

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