Coronavirus – Schweiz Stadt Zürich legt keine fixen Zonen mit Maskenpflicht fest

SDA

9.11.2020 - 11:45

Die Maskenpflicht in Zürich, wie hier auf der Bahnhofstrasse, gilt nur, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Stadt hat sich gegen ein ständiges Maskenobligatorium entschieden. (Archivbild)
Die Maskenpflicht in Zürich, wie hier auf der Bahnhofstrasse, gilt nur, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Stadt hat sich gegen ein ständiges Maskenobligatorium entschieden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Stadt Zürich hat sich dagegen entschieden, in der Öffentlichkeit Orte festzulegen, wo eine ständige Maskenpflicht herrscht. Stattdessen sollen Plakate Passanten an belebten Orten an das Tragen einer Maske erinnern.

Ende Oktober hatte der Bund schweizweit die Maskentragepflicht ausgeweitet. Seither muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, ebenso überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Davon sind auch belebte Fussgängerbereiche betroffen, wie etwa die Zürcher Bahnhofstrasse. Die Stadt Zürich hat sich laut einer Mitteilung vom Montag nun dagegen entschieden, für solche stark frequentierten Bereiche ein permanentes Maskenobligatorium zu erlassen. Das Personenaufkommen schwanke dafür je nach Ort, Tageszeit und Wetter zu stark.

Stattdessen appelliere die Stadt mit Plakaten an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Sobald der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden könne, gelte die Maskenpflicht, hiess es auf Nachfrage. Personen, die etwa vor einem Einkaufsladen ohne Maske Schlange stünden, würden von der Polizei angesprochen.

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