Michael Allgäuer, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich: «Nicht immer sind Personen aus dem privaten Umfeld für eine Beistandschaft geeignet.»
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hat im Jahr 2018 für Erwachsene 501 Massnahmen angeordnet. Einbezogen werden oft auch private Beistände.
Stadt Zürich: Private Beistände sind nicht immer die beste Lösung
Michael Allgäuer, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich: «Nicht immer sind Personen aus dem privaten Umfeld für eine Beistandschaft geeignet.»
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hat im Jahr 2018 für Erwachsene 501 Massnahmen angeordnet. Einbezogen werden oft auch private Beistände.
In der Stadt Zürich bestehen 4795 Beistandschaften für Erwachsene, davon werden 75 Prozent von Profis geführt, 25 Prozent von Privatpersonen. Dies gab die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) am Montag bekannt.
Die Kesb der Stadt Zürich ist eine von 13 Kesb im Kanton Zürich. Sie hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Bei Bedarf ordnet sie Beistandschaften für Kinder und Erwachsene an.
Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen oder Privatpersonen geführt. Dies können Angehörige oder auch Freiwillige sein. Der Kesb ist es ein wichtiges Anliegen, wenn möglich private Beistände einzusetzen, wie Michael Allgäuer, Präsident der Kesb der Stadt Zürich, vor den Medien ausführte.
Dies habe aber auch Grenzen. «Verwandte sind oft, aber nicht immer eine gute Lösung.» Innerfamiliäre Konflikte, Interessenkollisionen und komplexe Betreuungssituationen könnten die Einsetzung eines Berufsbeistands notwendig machen.
Auch könne es vorkommen, dass die betroffene Person niemanden aus dem privaten Umfeld wolle, sagte Allgäuer. Verwandtschaft heisse nicht automatisch Nähe zur betroffenen Person.
Bei Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden fast immer Fachleute eingesetzt. Denn in den meisten Fällen treffe die Kesb nicht auf heile Familien, sagte Allgäuer weiter.
Entwicklung der Fallzahlen
Bei den Erwachsenenschutzmassnahmen in der Stadt Zürich ist im 2018 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2017: 486; 2018: 501). Demgegenüber wurden 2018 deutlich weniger Kindesschutzmassnahmen angeordnet als im Vorjahr (2017: 422; 2018: 373).
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszunahme ist die Anordnung von Massnahmen in der Stadt Zürich in den letzten fünf Jahren gar rückläufig: pro 10'000 Einwohner gab es im vergangenen Jahr 56,6 Massnahmen zugunsten Minderjähriger (Vorjahr 68,9), 14,4 (14,2) für Erwachsene). Der Rückgang bei den Minderjährigen sei sehr erfreulich, sagte Allgäuer.
Ein Grund dafür sei der konsequente Verzicht der Kesb auf Anordnung von Massnahmen, wenn andere Lösungen ohne Eingriff der Behörde möglich sind – etwa durch freiwillige private oder öffentliche Angebote. Dieses Unterstützungsnetz sei in der Stadt Zürich gut ausgebaut und werde auch in Anspruch genommen, sagte Allgäuer.
Wer die Kesb möglichst heraushalten will, dem rät Allgäuer, sich rechtzeitig für den Fall des Verlustes der Urteilsfähigkeit beispielsweise wegen Demenz oder eines plötzlichen Unfalls abzusichern. Dabei sollten sowohl die Vertretung als auch die Bankvollmachten in einem Vorsorgeauftrag bezeichnet werden. In der Stadt Zürich wurden im vergangenen Jahr rund 190 Vorsorgeaufträge bei der Kesb hinterlegt.
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