Leinenpflicht, Freilaufzone oder Hundeverbot: Die Stadt Zürich hat bei 72 Gebieten entschieden, was Hunde dürfen und was nicht. Diese Gebiete werden nun mit Schildern versehen. Ab November soll die neue Regelung gelten.
Zürcher Gemeinden dürfen selber entscheiden, wo Hundeverbot oder Leinenpflicht gilt. Sie können auch Freilaufzonen schaffen, in denen die Vierbeiner von der Leine gelassen werden dürfen.
Dies hat die Stadt Zürich nun gemacht: Bei 72 Gebieten werden neue Schilder mit neuen Vorgaben aufgestellt. Die Verfügung war am Mittwoch im Amtsblatt ausgeschrieben und soll ab November umgesetzt werden. Die Entscheide seien mit Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern getroffen worden, teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Hundeverbot auf der Pestalozziwiese
Neu gilt etwa auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse ein Hundeverbot, auf dem Platzspitz gilt tagsüber Leinenpflicht und die Merkuranlage im Kreis 7 wird zur Freilaufzone. Auf der Werdinsel gilt zudem eine saisonale Leinenpflicht im Sommer, damit die Leute in Ruhe auf ihrem Badetuch liegen können.
Das kantonale Hundegesetz gilt weiterhin. Dies beinhaltet ein generelles Hundeverbot auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Schulhausplätzen, Spielplätzen und Sportanlagen.
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02.05.2024
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