Städtische Wohnungen Stadt Zürich überprüft ihre Mieterinnen und Mieter regelmässiger

SDA

18.3.2019 - 11:11

Der Stadtzürcher Finanzvorsteher hat am Montag die strategische Planung 2019-2022 seines Departements vorgestellt. Zentraler Punkt darin ist das neue Mietreglement. Für städtische Wohnungen gelten ab sofort strengere Kriterien, Einkommen und Zahl der Bewohner werden regelmässig kontrolliert.

«Die Stadt Zürich wächst, die Nachfrage nach städtischen Wohnungen übersteigt das Angebot», wird Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) in einer Mitteilung vom Montag zitiert. Das neue Reglement setze klare Richtlinien und erhöhe die Transparenz der Vermietungspraxis.

Der neuen Verordnung geht eine lange Geschichte voraus. Bereits 2014 hatte der Stadtrat neue Regeln vorgelegt, mit denen er die Kriterien für die städtischen Wohnungen verschärfen wollte. Diese gingen dem Gemeinderat aber zu wenig weit. Fälle von wohlhabenden Zürcherinnen und Zürchern, die in günstigen Wohnungen leben, verschärften den Ton der Diskussionen.

Verhältnisse alle zwei Jahre überprüfen

Nun setzt der Stadtrat eine Verordnung um, welche die verschiedenen Forderungen berücksichtigen soll. Sie ist sehr detailliert, «damit die anspruchsvollen Vorgaben aus dem Gemeinderat rechtsgleich umgesetzt werden können», wie der Stadtrat schreibt. Zudem soll die Verordnung dem vielfältigen Angebot an Wohnungstypen gerecht werden.

Neu werden Vermögen und Einkommen der Mieter nicht nur wie bisher beim Einzug geprüft, sondern alle zwei Jahre. Zudem darf bei höchstens 15 Prozent aller Mietverhältnisse das steuerbare Haushaltseinkommen gleichzeitig höher als 70'000 Franken sein und mehr als das Sechsfache des Bruttomietzines betragen.

Um diese Vorgabe einzuhalten, wird die Stadt in Zukunft von ihren Mietenden auch einen Wohnungswechsel verlangen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Unter besonderen Umständen kann auch eine Kündigung ausgesprochen werden. Das neue Mietreglement sieht aber auch eine Härtefallregelung vor.

Rücksicht auf Lebenssituationen

Auch wird neu klar definiert, unter welchen Umständen die vorgeschriebene Mindestbelegung unterschritten werden darf. Dabei werden die verschiedenen Lebenssituationen der Mieter berücksichtigt – etwa bei einem Auszug eines Elternteils, oder bei älteren Menschen, denen ein Umzug nicht mehr zugemutet werden kann.

Die neuen Bestimmungen gelten für Mieterinnen und Mieter, die ab dem 1. Januar 2019 eine der rund 7000 städtischen Wohnungen gemietet haben, per sofort. Für ältere Mietverhältnisse werden sie ab 2024 angewendet.

Mit der strategischen Planung werden jeweils die wichtigsten Handlungsfelder eines Departements gebündelt aufgeführt und zusammengefasst. Digitalisierung, Steuervorlage oder attraktive Arbeitsbedingungen sind weitere Themen, welche für das Finanzdepartement von zentraler Bedeutung sind.

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