InitiativenStadtzürcher SVP will «goldene Fallschirme» zusammenkürzen
fn, sda
4.1.2022 - 11:51
Nachdem grosszügige Abgangsentschädigungen von Behördenmitgliedern für Kopfschütteln in der Bevölkerung sorgten, will die Stadtzürcher SVP die «goldenen Fallschirme» nun radikal zusammenstreichen. Sie hat dafür eine Volksinitiative lanciert.
Keystone-SDA, fn, sda
04.01.2022, 11:51
04.01.2022, 14:38
SDA
Für rote Köpfe sorgte im vergangenen Sommer der abtretende Präsident einer Zürcher Kreisschulbehörde, der sich auf eine Schulleiterstelle beworben hatte. Obwohl er freiwillig ging, kassierte er eine Abgangsentschädigung von 650'000 Franken.
Nachdem das Stadtparlament 2018 per Motion eine Kürzung der Abgangsentschädigungen gefordert hatte, legte der Stadtrat im vergangenen Herbst schliesslich seinen Vorschlag vor. Dieser dürfte in den kommenden Monaten in den Gemeinderat kommen.
Für die SVP sind die «goldenen Fallschirme» aber auch trotz angekündigter Kürzung noch viel zu grosszügig bemessen – und kommen viel zu vielen Personen zugute.
Nur noch für abgewählte Stadtratsmitglieder
In ihrer am Dienstag vorgestellten Volksinitiative wollen sie fast alle Behördenmitglieder von solchen Entschädigungen ausschliessen. Schulleiter, Ombudsleute, Datenschutzbeauftragte und Friedensrichter könnten bei einem Ja des Volkes also nicht mehr mit hunderttausenden von Franken aus der Stadtkasse rechnen.
Eine Ausnahme will die SVP nur noch bei Stadträtinnen und Stadträten machen, die abgewählt werden. Sie sollen gemäss Initiativtext bei ihrem Abgang noch einen Jahreslohn von 240'000 Franken erhalten.
Diese Ausnahme begründet die SVP damit, dass so verhindert werden solle, dass Stadträtinnen und Stadträte schnell das erstbeste Angebot annehmen und damit möglicherweise in Interessenskonflikte geraten. Ein Schulpräsident oder ein Ombudsmann sei viel weniger exponiert als ein Stadtrat und habe es einfacher, sich neu zu orientieren. Aber auch von einem Stadtrat könne erwartet werden, dass er innerhalb von einem Jahr eine neue Stelle findet.
Zwei Initiativen pünktlich zum Wahlkampf
Die zweite Volksinitiative, welche die Stadtzürcher SVP pünktlich zum Wahlkampf lanciert, ist das Verbot von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen. In der Gemeindeordnung soll verankert werden, dass auf Hauptverkehrsachsen Tempo 50 gelten soll.
Zwei Beispiele für Hauptverkehrsachsen, welche der Stadtrat zu Tempo 30 Zonen erklären will, sind die Rosengarten- und die Birmensdorferstrasse. Die SVP will gemäss eigenen Angaben mit ihrer Initiative vor allem verhindern, dass auf diesen Strecken «auch der öffentliche Verkehr abgewürgt» wird.
Gegen Tempo 30 in den Quartieren habe die Partei nichts einzuwenden. Auch die FDP plant eine ähnliche Initiative, allerdings auf Kantonsebene. Abgesprochen haben sich die Parteien dabei nicht.
Die beiden Initiativen entstanden, nachdem die SVP eine Bevölkerungsbefragung in mehreren Stadtteilen durchgeführt hatte. Unter dem Titel «Wo drückt der Schuh?» verteilte sie dabei Flyer in die Briefkästen.
Über 1000 Fragebögen seien ausgefüllt zurückgeschickt worden, sagte der städtische SVP-Präsident Mauro Tuena. Von den acht Punkten, die angekreuzt werden konnten, seien zwei mit Abstand am häufigsten gewählt worden: Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen und die hohen Abgangsentschädigungen.
Für beide Initiativen beginnt am Mittwoch die Unterschriftensammlung. Damit diese vors Volk kommen, muss die SVP je 3000 gültige innerhalb von sechs Monaten sammeln.
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