Ab 2025 steht der neue Wohnraumfonds der Stadt Zürich zur Verfügung: Gemeinnnützige Wohnbauträgerschaften können Beiträge beantragen, wenn sie Grundstücke und Liegenschaften kaufen und Wohnungen bauen und erneuern.
02.10.2024, 13:13
SDA
Der Stadtrat hat die entsprechende Verordnung zum Wohnraumfonds auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Beiträge aus dem Fonds ermöglichen tiefere Mieten trotz steigender Preise für Grundstücke oder Liegenschaften, wie der Stadtrat in der Mitteilung weiter schreibt. Sie sollen so zusätzlichen günstigen Wohnraum schaffen.
Beitragsberechtigte sind private Wohnbaustiftungen und -genossenschaften, gemeinnützige Aktiengesellschaften, Vereine sowie die städtischen Wohnbaustiftungen und die Stadt Zürich als Trägerin des kommunalen Wohnungsbaus.
Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte der Schaffung des Wohnraumfonds im Juni 2023 zugestimmt und dafür einen Objektkredit von 100 Millionen Franken und einen Rahmenkredit von 200 Millionen Franken bewilligt.
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