LeihfahrzeugeStatthalter kippt Gebührenregelung für E-Bike-Verleih in Zürich
SDA
10.7.2020 - 16:40
Anbieter von E-Bikes ohne feste Standplätze in der Stadt Zürich brauchen weder eine Bewilligung der Stadt, noch müssen sie spezielle Gebühren bezahlen. Das hat das Statthalteramt entschieden und damit der Beschwerde eines E-Bike-Verleihers recht gegeben.
Seit der Inkraftsetzung einer neuen Benutzungsordnung am 1. April 2019 verlangt die Stadt Zürich von Bond Mobility und vergleichbaren Anbietern jährlich 120 Franken pro E-Bike, das in der Stadt zur Ausleihe angeboten wird.
Das Statthalteramt hat laut einer Mitteilung von Bond Mobility vom Freitag nun aufgrund einer Beschwerde des Unternehmens entschieden, dass diese Regelung nicht rechtens sei. Darüber hinaus hält es auch die ebenfalls in der Benutzungsordnung festgehaltene Bewilligungspflicht für nicht zulässig.
Die Nutzung des öffentlichen Raums durch die E-Bikes sei «bestimmungsgemäss und gemeinverträglich». Die Nutzung des öffentlichen Grundes zur Fortbewegung diene der Zweckbestimmung der Strassen, sei also bestimmungsgemäss. Keine Rolle spiele, ob die Nutzung zu privaten oder kommerziellen Zwecken diene.
Das zuständige Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich konnte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA inhaltlich noch keine Stellung nehmen zum Entscheid. Der Stadtrat werde nach den Sommerferien über einen allfälligen Weiterzug an die nächste Instanz entscheiden, sagte ein Sprecher.
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