Bundesgericht Stefanini-Stiftung: Bundesgericht urteilt im Sinne der Nachkommen

SDA

12.4.2018 - 15:39

Die Nachkommen des Winterthurer Unternehmers und Kunstsammlers Bruno Stefanini haben im Machtkampf um die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) einen weiteren Teilsieg errungen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Stifters und eines ehemaligen Stiftungsrats abgewiesen, beziehungsweise ist nicht darauf eingetreten.

Die Bevollmächtigte von Bruno Stefanini hatte in dessen Namen eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2017 eingereicht. Das Gericht hatte damals die Revision seines vorangegangenen Urteils aufgrund von neu aufgetauchten Tagebüchern des nicht mehr urteilsfähigen Bruno Stefanini abgewiesen.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt. Es hält in seinen Erläuterungen fest, dass die Vorinstanz den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt habe. Auch habe sie nicht willkürlich entschieden.

Die Lausanner Richter bestätigen, dass die eingereichten Tagebucheinträge nicht geeignet seien, die Grundlage des Urteils zu ändern. Der Wille von Stefanini sei unerheblich, da das Ernennungsrecht aufgrund seiner Urteilsunfähigkeit auf die Nachkommen übergangen sei.

Auf eine weitere Beschwerde in diesem Fall, die von einem ehemaligen Stiftungsrat eingereicht wurde, ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Der Mann sei nicht beschwerdeberechtigt, schreibt das Bundesgericht.

Vor dem Bundesgericht ist eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit der Stefanini-Stiftung hängig. Stifter und Stiftung hatten gegen jenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der auf ihr Ersuchen hin revidiert werden sollte, ebenfalls Beschwerde eingelegt.

Mehrjährige Auseinandersetzung

Der Machtkampf zwischen den Nachkommen und dem ehemaligen Stiftungsrat nahm seinen Anfang im Januar 2014, als der ehemalige Stiftungsrat der eidgenössischen Stiftungsaufsicht eine überarbeitete Stiftungsurkunde zur Genehmigung vorlegte.

Gemäss der geänderten Urkunde sollte das Ernennungsrecht für die Mitglieder des Stiftungsrates nicht mehr den Nachkommen von Stefanini zustehen, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage sei.

Neu sollte der Stiftungsrat selbst seine Mitglieder bestimmen. Zudem war die Streichung jenes Passus geplant, wonach mindestens ein Familienmitglied des Stifters im Stiftungsrat Einsitz haben muss.

In der Folge entbrannte ein Streit zwischen dem Stiftungsrat auf der einen Seite und Stefaninis Kindern Bettina und Vital auf der anderen.

Der Nachlass von Bruno Stefanini wird voraussichtlich zum grössten Teil an die Stiftung gehen. Berechtigt an diesem Vermögen sind weder die bisherigen Stiftungsräte noch die Kinder.

Stefanini wurde im Bauboom der Nachkriegszeit zum Multimillionär. Dem Winterthurer Immobilienkönig gehören auch vier Schlösser, darunter Grandson am Neuenburgersee. Einen Grossteil seines Vermögens investierte er in Kunstschätze, die er in seiner Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte einbrachte. Sie soll rund 100'000 Werke umfassen. (Urteile 5A_719/2017, 5A_734/2017 sowie 5A_725/2017 vom 22.03.2018)

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