Abstimmungen Stimmberechtigte entscheiden am 3. März 2024 über vier Vorlagen

leph, sda

3.11.2023 - 09:43

Die Stimmberechtigen im Kanton Zürich werden am 3. März 2024 über vier kantonale Vorlagen entscheiden. (Symbolbild)
Die Stimmberechtigen im Kanton Zürich werden am 3. März 2024 über vier kantonale Vorlagen entscheiden. (Symbolbild)
Keystone

Der Regierungsrat hat für den Abstimmungssonntag am 3. März 2024 gleich vier kantonale Abstimmungen angesetzt. Die Stimmberechtigten entscheiden unter anderem über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich.

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Der Kantonsrat hat der Verlängerung der Pisten 28 und 32 Ende August mit 87 zu 83 Stimmen zugestimmt. Gegen den Beschluss wurde sowohl das Kantonsratsreferendum als auch das Volksreferendum ergriffen.

Weiter gelangen zwei Volksinitiativen zur Abstimmung. Es handelt sich dabei um die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP sowie den Gegenvorschlag dazu. Die Initiative fordert unter anderem, dass Verantwortliche von unbewilligten Demonstrationen, an denen es zu Ausschreitungen kommt, für den Schaden und die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen müssen. Der Gegenvorschlag sieht eine ähnliche Regelung vor.

Auch über die Initiative für öffentliche Uferwege wird abgestimmt. Die Uferinitiative fordert, dass die Ufer von Zürcher Gewässern besser zugänglich gemacht und ökologisch aufgewertet werden. Insbesondere am Zürichsee soll ein durchgehender Seeuferweg erstellt werden.

Im Kantonsrat nur wenig umstritten waren die Änderungen der Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte. Die dafür notwendige Änderung der Kantonsverfassung untersteht jedoch dem obligatorischen Referendum.