DisziplinarmassnahmenStudierende wehren sich gegen Disziplinarverordnung der Uni Zürich
SDA
13.7.2020 - 14:01
Studierende laufen Sturm gegen die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich (UZH). Diese sieht unter anderem gemeinnützige Arbeit und Geldstrafen von bis zu 4000 Franken vor. Ein Bündnis verschiedener studentischer Organisationen hat am Montag Einsprache gegen die Verordnung eingelegt.
Vergehen wie das Herstellen eines Plagiats, die Störung des universitären Betriebs und allgemeine Verstösse gegen Vorschriften sollen neu auch mit gemeinnütziger Arbeit und Geldleistungen geahndet werden. Bislang gab es dafür nur schriftliche Verweise und Suspendierungen.
Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) ist der Ansicht, dass die Einwände der studentischen Stimmen bei der Revision der Disziplinarverordnung in wesentlichen Punkten nicht berücksichtigt worden seien. Einer Disziplinarstrafe von bis zu 4000 Franken fehle es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage, schreibt der Verband in einer Mitteilung.
Das monatliche Medianeinkommen von Studierenden betrage rund 2000 Franken, ein Viertel der Studierenden verfüge über ein Einkommen von höchstens 1500 Franken. Die vorgesehene Massnahme würde daher die wirtschaftliche Lage von Studierenden massiv bedrohen.
Die Studierenden wollen im Zuge der Einsprache eine breiter angelegte Debatte anstossen, nachdem bei der Ausarbeitung der Verordnung die Position der Studierenden kaum berücksichtigt wurde, wie das «Bündnis gegen Disziplin» mitteilte. Darin sind etwa das feministische Hochschulkollektiv, der Klimastreik an den Hochschulen und die kritischen Jurist*innen Zürich vertreten.
Das Bündnis fordert den Rückzug der neuen Verordnung, eine transparente Revision, welche die Stimme der Studierendenschaft umfassend miteinbezieht und das Ende von repressiven Massnahmen gegenüber Studierenden. Begleitet wurde die Einreichung des Rekurses durch eine Transparentaktion.
Auch die SP-Kantonsratsfraktion hat sich bereits mit der Revision der Disziplinarverordnung beschäftigt und einen offenen Brief an den Universitätsrat verfasst. Unter anderem kritisiert sie, dass wohlhabende Studierende sich freikaufen könnten, was überspitzt formuliert zu einer Zweiklassenjustiz führe, welche der Universität Zürich nicht würdig sei.
Der Universitätsrat hat die neue Verordnung am 25. Mai beschlossen. Sie soll am 1. September in Kraft treten.
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