Der Zürcher SVP-Kantonsratskandidat Stefan Locher hat sich nicht wegen Anstiftung zur Wahlfälschung strafbar gemacht, als er per Telefon Anweisungen zum Ausfüllen eines Wahlzettels gab. Zu diesem Schluss kam die Zürcher Staatsanwaltschaft und leitete folglich kein Strafverfahren ein.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat erliess am 11. April eine entsprechende Nichtanhandnahmeverfügung, wie Locher am Freitag mitteilte. Die Behörde bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Informationen.
Weil es nicht zu einer Wahlfälschung gekommen ist, gilt das Verhalten von Locher höchstens als versuchte Anstiftung zum Vergehen der Wahlfälschung. Die versuchte Anstiftung zu einem Vergehen ist nach aktueller Rechtslage nicht strafbar, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.
Locher sorgte landesweit für Schlagzeilen, weil er auf einen Telefonscherz des Online-Magazins «Izzy» hereinfiel. Ein «Izzy»-Mitarbeiter gab sich am Telefon als älterer SVP-Wähler aus dem «Chreis Cheib» aus. Locher gab diesem Anrufer genaue Anweisungen, wie der Wahlzettel auszufüllen sei.
Zudem hielt Locher den vermeintlichen «Herrn Plüss» nicht davon ab, auch gleich die Wahlzettel von Ehefrau und Sohn auszufüllen. Man müsse da einfach mit der Unterschrift etwas variieren, riet Locher.
Die SVP stellte klar, dass solche «Wahlhilfen» nicht toleriert würden. Locher musste sich öffentlich an einer Medienkonferenz entschuldigen. Die Partei hielt aber zu ihm. Dennoch verpasste der bis zur Telefongeschichte unbekannte Locher den Sprung in den Kantonsrat bei den Zürcher Wahlen am 24. März.
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