Die bisher der Gesundheitsdirektion angegliederte Zürcher Kantonsapotheke (KAZ) soll in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und dem Universitätsspital Zürich (USZ) übertragen werden. In der Debatte im Kantonsrat war das grundsätzlich unumstritten. Einzelne Punkte waren jedoch umstritten.
26.9.2022 - 16:35
SDA
Die KAZ versorgt nicht nur das USZ, sondern auch das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) und die Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Dies soll auch nach der Übertragung an das USZ mindestens drei Jahre lang so bleiben, schlug eine Mehrheit in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) vor.
Die Dauer dieser Bezugspflicht war einer der umstrittenen Punkte in der Debatte. Ein Antrag der SP, welcher eine fünfjährige Bezugspflicht forderte, wurde von einer Mehrheit im Kantonsrat abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP, der zwar eine Bezugspflicht für drei Jahre forderte, aber nur noch im Umfang von 51 Prozent der bisher bezogenen Leistungen.
Die Bezugspflicht soll sicherstellen, dass die KAZ genügend Zeit hat, sich im Markt neu zu positionieren. Vor der Verselbständigung der KAZ wird der Kanton einen Abschreiber in Millionenhöhe vornehmen müssen. Wirtschaftlich gesehen befindet sich die Institution, die während der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle spielte, und etwa die Verteilung der Impfstoffe im Kanton sicherstellte, in einer unvorteilhaften Situation.
KAZ soll zu teuer sein
Laut Kritikern sind die Kosten der KAZ zu hoch. «Die Spitäler sind der Ansicht, dass sie auf dem freien Markt bessere Konditionen bekommen», sagt Josef Widler (Mitte, Zürich). So sprach sich beispielsweise das KSW gegen eine Bezugspflicht aus.
Weitere Minderheitsanträge gab es zu Fragen, welche die Besitz- und Arbeitsverhältnissen sowie die Nachhaltigkeit betrafen. Eine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen, welcher der KAZ eine nachhaltige Beschaffung und einen klimaneutralen Betrieb vorschreibt. Keine Mehrheit fand ein Antrag der SP für einen Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten.
Das Gesetz geht nun an die Redaktionskommission, welche es für die zweite Lesung vorbereiten wird. Diese findet zusammen mit der Schlussabstimmung an einer der nächsten Sitzungen des Kantonsrats statt.
Ganz andere Vorstellungen als eine Übertragung der KAZ ans USZ hat der frühere Mitte-Kantonsrat und Präsident des kantonalen Apothekerverbands Lorenz Schmid. Er will am Dienstag zusammen mit weiteren Mitstreitern aus der Pharmaziebranche an einer Medienkonferenz eine «bessere Lösung» für die Kantonsapotheke präsentieren.
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