Coronavirus – Schweiz Unterschriftensammlungen ab 1. Juni wieder erlaubt

SDA

30.4.2020 - 15:02

Bald dürfen sich Komitees wieder in Fussgängerzonen stellen: Unterschriftensammlungen sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. (Symbolbild)
Bald dürfen sich Komitees wieder in Fussgängerzonen stellen: Unterschriftensammlungen sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Polit-Betrieb kann in einigen Wochen ein weiteres Stück in Richtung Normalität gehen: Ab dem 1. Juni dürfen Komitees wieder Unterschriften sammeln. Das Sammeln war wegen der Corona-Pandemie seit Anfang April untersagt.

Das vom Bundesrat beschlossene Ende des Fristenstillstandes per 31. Mai bedeutet automatisch auch das Ende des Zürcher Fristenstillstandes. Deshalb dürften Komitees ab dem 1. Juni wieder Unterschriften für Initiativen oder Petitionen sammeln. Es können auch wieder Wahlvorbereitungs-Verfahren durchgeführt werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Gemeinden dürfen zudem beginnen, ihre nächste Gemeindeversammlung vorzubereiten. «In vielen Gemeinden stehen wichtige Entscheide an. Ich hoffe deshalb, dass es die epidemiologische Situation zulässt, dass Gemeindeversammlungen noch vor den Sommerferien wieder stattfinden können», wird Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) in der Mitteilung zitiert.

Ab wann die Versammlungen wieder erlaubt werden, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 27. Mai. Sollte der Bundesrat das Versammlungsverbot für politische Veranstaltungen dann lockern, werden die Gemeinden die Interessenabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Dringlichkeit der politischen Entscheide selber vornehmen müssen. Sie sind dann auch selber für ein Schutzkonzept verantwortlich.

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