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Coronavirus – Schweiz
Uster darf Freitagsmarkt nicht durchführen
SDA
23.4.2020 - 17:13
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat Uster eine Absage erteilt. Die Stadt wollte mit einem veränderten Konzept an ihrem Freitagsmarkt festhalten.
Uster plante für Freitag, 24. April, den traditionellen Markt durchzuführen. Geplant gewesen wären zwölf um das Stadthaus verteilte Markstände, mit einem Abstand von mindestens zwanzig Metern zwischen den Ständen, teilte die Stadt am Donnerstagnachmittag mit.
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich habe der Stadt Uster jedoch mitgeteilt, dass auch in grösseren Abständen und verschiedenen Strassen aufgestellte Marktstände, einen Markt darstellten. Es sei nicht möglich, das Marktverbot des Bundesrates durch grosszügige Abstände zwischen den einzelnen Ständen zu umgehen.
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