Wahlen 2019 Verbrannte Wahlcouverts: Glattfelder Stimmen gehen nicht verloren

SDA

11.10.2019 - 10:12

Nach dem Briefkasten-Brand der Gemeinde Glattfelden gibt das Statistische Amt des Kantons Entwarnung. Wem sein Wahlcouvert abhanden gekommen ist, kann ein Duplikat bestellen. In der Praxis kommt das immer wieder vor.

Im Glattfelder Gemeindehaus kam es am Sonntagmorgen zu einem Briefkasten-Brand. Über diesen Vorfall berichtete der «Zürcher Unterländer». Gemäss Schätzung von Gemeindepräsident Ernst Gassmann befanden sich im Briefkasten ein Dutzend Wahlcouverts.

Diese Stimmabgaben sollen aber nicht verloren gehen. Die Gemeinde wandte sich mit einem Aufruf an die Bevölkerung, so der «Tages-Anzeiger». Wer sein Couvert zwischen Freitag und Sonntag in den Briefkasten eingeworfen habe, könne persönlich und gegen Unterschrift neue Unterlagen anfordern.

Die Gemeinde Glattfelden weist dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, gemäss denen ein zweites Couvert zu ergattern und doppelt zu wählen strafbar ist. Ausserdem seien die Absender der bereits eingetroffenen Couverts schon erfasst worden.

Stefan Langenauer, Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, beurteilt das Vorgehen der Gemeinde Glattfelden als richtig. Grundsätzlich stehe es jedem Wahlberechtigten zu, ein Duplikat bei seiner Gemeinde nachzubestellen.

Jedes 5000. Wahlcouvert ist ein Duplikat

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA führt Langenauer aus: «Bei Verlust der Wahlunterlagen kann eine stimmberechtigte Person bei ihrer Gemeinde für ein Duplikat anfragen. Die Gemeinde kontrolliert die eingegangenen Stimmrechtsausweise, um eine verbotene doppelte Stimmabgabe zu verhindern.»

Pro Urnengang machen etwa ein halbes Promille der Stimmberechtigten von dieser Möglichkeit Gebrauch, so Langenauer. Somit ist jedes 5000. Wahlcouvert ein Duplikat.

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