Coronavirus – Schweiz Verschärfte Maskenpflicht und Apéro-Verbot an der ETH

SDA

16.10.2020 - 17:15

Verschärfte Maskenpflicht, keine Apéros, kein Weihnachtsessen: Die ETH verhängt neue Massnahmen gegen die Coronapandemie. Im Bild die Polyterrasse. (Archivbild)
Verschärfte Maskenpflicht, keine Apéros, kein Weihnachtsessen: Die ETH verhängt neue Massnahmen gegen die Coronapandemie. Im Bild die Polyterrasse. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Nach der Universität Zürich verschärft auch die ETH die Maskenpflicht. Neu gilt diese auch im Sitzen. Die Hochschule wird das Homeoffice zudem wieder intensivieren. Apéros und ähnliche Veranstaltungen werden verboten.

Bisher konnten Studierende die Maske abnehmen, sobald sie am Arbeitsplatz sassen. Dies ist nun wegen der stark steigenden Coronazahlen vorbei. Ab kommendem Montag gilt die Maskenpflicht auch an den Studierendenarbeitsplätzen.

Physische Sitzungen sind nur noch mit Masken zulässig. Dies betreffe auch Mitarbeiter- oder Beratungsgespräche mit nur zwei Personen. Wie die ETH am Freitag mitteilte, muss die Maske sogar dann getragen werden, wenn es eine Plexiglaswand gibt.

Anwesenheit nur noch wenn nötig

Homeoffice soll ab Montag zudem wieder intensiviert werden. Die Anwesenheit an der ETH sei auf die «betrieblich notwendigen Aktivitäten» zu beschränken. Die experimentelle Forschung solle dadurch aber nicht eingeschränkt werden.

Einschränkungen gibt es dafür für soziale Anlässe: Apéros und sonstige Anlässe sind verboten. Die ETH-Leitung empfiehlt den Teams zudem sehr, auf Weihnachtsessen zu verzichten. Die Hochschule wird die Essen in diesem Jahr deshalb nicht finanziell unterstützen. Verbieten kann sie die Essen aber nicht.

«Wir sind uns bewusst, dass dies einschneidende Massnahmen sind», wird Vizepräsident Ueli Weidmann, zitiert. Vor allem mit dem Apéro-Verbot taten sich die Verantwortlichen offenbar schwer. «Wir wissen, dass es vielen ETH-​Angehörigen ein Bedürfnis ist, auf Erfolge anzustossen, und dass solche Anlässe den Teamgeist fördern.»

Doch sei eben auch bekannt, dass bei geselligen Anlässen die Gefahr für Ansteckungen am grössten sei. Vom Verbot betroffen sind nicht nur Apéros in den Aussenbereichen, sondern auch jene in den Gastrobetrieben. Die ETH erwartet von ihren Angehörigen, dass sie sich auch in ihrer Freizeit verantwortungsbewusst verhalten.

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