StadionVerwaltungsgericht lässt Hardturm-Gegner erneut abblitzen
fn, sda
29.7.2021 - 10:55
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Gegner des Hardturmstadion-Projekts erneut abblitzen lassen: Es wies auch einen nachträglich eingereichten Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung ab.
Keystone-SDA, fn, sda
29.07.2021, 10:55
29.07.2021, 11:43
SDA
Die Stadion-Gegner kritisierten in ihrem Stimmrechtsrekurs hauptsächlich die Abstimmungszeitung. In dieser sei nicht gestanden, dass in einem der beiden Hochhäuser eine Schule eingerichtet werde. Ihrer Meinung nach hätte dies aber zwingend erwähnt werden müssen.
Die Hardturm-Abstimmung vom September 2020 sei deshalb für ungültig zu erklären, forderten sie. Der Bezirksrat und nun auch das Verwaltungsgericht sind jedoch anderer Meinung.
Schule war «kein wichtiges Element»
Die Abstimmungszeitung sei korrekt, hält das Verwaltungsgericht in seinem Urteil fest. Die geplante Schule sei kein wichtiges Element für die Entscheidungsfindung gewesen. Dass die Schule unerwähnt blieb, ist gemäss Gericht «keine erhebliche Unregelmässigkeit».
Vor allem nicht angesichts des grossen Stimmenunterschieds bei der Abstimmung, schreibt das Verwaltungsgericht weiter. Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte die Vorlage mit einem deutlichen Ja-Stimmenanteil von 59,1 Prozent angenommen.
Das Verwaltungsgerichtsurteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Stadion-Gegner können sich noch vor Bundesgericht gegen das Projekt wehren.
Sicherheit zu wenig erwähnt
Bereits mit einer früheren Beschwerde war ein anderer Stadion-Gegner beim Bezirksrat und schliesslich beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Er hatte schon vor der Abstimmung kritisiert, dass die Abstimmungszeitung zu wenig auf die Sicherheitsaspekte eingehe.
Die Abstimmung müsse abgesagt und die Abstimmungszeitung ergänzt werden, forderte er damals. Nachdem der Bezirksrat die Beschwerde abgewiesen hatte, fand die Abstimmung statt.
In Vierer- statt Fünferbesetzung entschieden
Im Dezember 2020, also gut drei Monate nach der Abstimmung, entschied auch das Verwaltungsgericht, dass die Abstimmungszeitung in Ordnung gewesen sei. Die Abstimmung sei somit gültig.
Der Stadion-Gegner zog jedoch bis vor Bundesgericht, das ihm aus einem formellen Grund dann Recht gab: Der Bezirksrat hatte seinen Stimmrechtsrekurs in einer Vierer- statt in einer Fünferbesetzung abgelehnt, weil ein Mitglied in den Ferien war.
Nun muss der Bezirksrat erneut entscheiden, in Vollbesetzung. Inhaltlich dürfte das gleiche Ergebnis herauskommen. Aber auch diesen neue Entscheid kann der Stadion-Gegner dann wieder bis vor Bundesgericht weiterziehen.
Klagefreudige Stadion-Gegner
Bis der Ball im Stadion rollt, dürfte es angesichts der Klagefreudigkeit der Gegner wohl noch einige Zeit dauern. Erst wenn die Stimmrechtsbeschwerden erledigt sind, kann der Regierungsrat den Gestaltungsplan festsetzen. Gegen diesen kann dann ebenfalls wieder bis vor Bundesgericht rekurriert werden.
Erst wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, gibt es eine Baubewilligung. Und auch diese kann natürlich wieder angefochten werden, ebenfalls bis vor Bundesgericht.
Das geplante Stadion-Projekt «Ensemble» umfasst ein Fussballstadion für 18'000 Zuschauerinnen und Zuschauer, eine Genossenschaftssiedlung mit gemeinnützigen Wohnungen und zwei Hochhäuser, eines davon mit städtischer Primar- und Sekundarschule.
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