Coronavirus – SchweizWegen Maskenpflicht: Mann spuckt Bahnpolizisten an den Kopf
ss, sda
26.7.2021 - 09:36
Ein 20-jähriger Mann hat einem Bahnpolizisten an den Kopf gespuckt, weil dieser ihn auf die Maskenpflicht aufmerksam machte und ihn schliesslich aus dem Zug warf. Dafür hat ihn die Staatsanwaltschaft nun zu einer Geldstrafe von 900 Franken verurteilt.
Keystone-SDA, ss, sda
26.07.2021, 09:36
SDA
Der junge Zürcher war im Januar diesen Jahres mit der S-Bahn am rechten Zürichsee unterwegs. Weil er keine Maske trug, machten ihn zwei Securitas-Mitarbeiter in der Funktion von Bahnpolizisten auf die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr aufmerksam.
Die Belehrung brachte offenbar wenig. In Uerikon wiesen ihn die Bahnpolizisten schliesslich an, den Zug zu verlassen. Beim unfreiwilligen Aussteigen spuckte der 20-Jährige dann mehrmals in Richtung der Bahnpolizisten.
Eine der Speichelladungen traf einen der beiden Polizisten direkt am Kopf, was der Maskenmuffel «auch beabsichtigte», wie es im kürzlich publizierten Strafbefehl heisst.
Flucht endet mit Armbruch
Seine Spuck-Attacke kommt den jungen Mann nun teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und brummte ihm eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, total 900 Franken, auf.
Dazu kam eine Busse von 100 Franken, weil er an diesem Tag auch noch gekifft hatte, sowie 800 Franken Verfahrenskosten.
Für den Angreifer endete die Attacke aber nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch noch mit einer Verletzung: Der 20-Jährige setzte nach seiner Spuck-Einlage zur Flucht an, konnte aber von den beiden Bahnpolizisten festgehalten werden.
Weil er dabei versuchte, sich «durch eine Drehbewegung seines Oberkörpers und durch Wegstossen» abzusetzen, brach sich der Maskenmuffel den Oberarm.
Je nach dem, wo der Speichel landet
Auch unabhängig von einer Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus sind Spuck-Attacken für die Polizei ein Problem. Das Zürcher Obergericht bezeichnete diese kürzlich als «ekelerregend und ehrverletzend».
Die Justiz ahndet diese Vorfälle aber ganz unterschiedlich. Ausschlaggebend ist, wo der Speichel landet. Je nach bespucktem Körperteil fällt die Strafe höher oder tiefer aus.
Das Bezirksgericht Zürich stufte einen Fall, in dem ein Stadtpolizist am Hinterkopf und seine Kollegin auf Brusthöhe an der Schutzweste getroffen wurden, nur als Beschimpfung ein. Dies ist rechtlich weniger schwerwiegend als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wie im vorliegenden Maskenmuffel-Fall.
Die beiden Stadtpolizisten zogen den Fall ans Obergericht, das nun Anfang Juli zum Schluss kam, dass es sich dabei durchaus um Gewalt und Drohung handelte, auch wenn die Spucke nicht im Gesicht landete.
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