Bundesgericht Wegen Streit mit Schule: Zürcher Eltern müssen Schulgeld zahlen

SDA

31.7.2020 - 12:00

Eigentlich ist die Volksschule kostenlos. Wenn Eltern allerdings einen Kleinkrieg mit der Schule anzetteln und die Kinder in eine andere Gemeinde umgeteilt werden müssen, wird Schulgeld fällig. So will es das Bundesgericht. (Symbolbild)
Eigentlich ist die Volksschule kostenlos. Wenn Eltern allerdings einen Kleinkrieg mit der Schule anzetteln und die Kinder in eine andere Gemeinde umgeteilt werden müssen, wird Schulgeld fällig. So will es das Bundesgericht. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Volksschule ist grundsätzlich kostenlos. Nicht aber, wenn Eltern einen Kleinkrieg mit einer Schule anzetteln und die Kinder deswegen in eine andere Gemeinde eingeteilt werden müssen. Dann wird Schulgeld fällig, hat das Bundesgericht im Fall von Zürcher Eltern entschieden.

Das Verhältnis zwischen Eltern und Schule sei «unüberwindbar zerrüttet» gewesen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Allerdings sieht das Bundesgericht die Schuld dafür vorwiegend bei den Eltern: Diese seien nur begrenzt kooperationsbereit gewesen und hätten stattdessen Lehrerin und Schulleiter fortlaufend kritisiert.

«Wenig mütterliche Wärme»

Der Primarlehrerin, die Sohn und Tochter in einer altersdurchmischten Klasse unterrichtete, attestierten die Eltern unter anderem «unglaublichen Tatendrang, aber wenig mütterliche Wärme». Die Kinder würden mit Verboten und Strafen eingeschüchtert.

Die Eltern forderten eine Supervision für die Lehrerin und psychologische Betreuung für ihre Sprösslinge. Zudem verlangten sie, dass ihre Kinder in der Nachbargemeinde zur Schule gehen könnten.

Nach einer schulpsychologischen Untersuchung kam die Schulleitung zum Schluss, dass die beiden Kinder dort tatsächlich besser aufgehoben seien. Allerdings sollten die Eltern dann Schulgeld bezahlen, denn nur die Schule in der Wohngemeinde ist kostenlos. Pro Kind und Jahr machte dies 10'200 Franken.

Dies wollten die Eltern jedoch nicht zahlen, weshalb sie sich bei der Zürcher Bildungsdirektion, beim Verwaltungsgericht und schliesslich beim Bundesgericht darüber beschwerten.

Allerdings erfolglos. Die Eltern hätten den Konflikt selbst geschürt, waren sich alle Instanzen einig. Der Staat sei nicht verpflichtet, den kostenlosen Schulbesuch in einer anderen Gemeinde zu ermöglichen. Zusätzlich zum Schulgeld müssen die Eltern nun auch noch 2000 Franken Gerichtskosten zahlen.

Selber Schuld an der «unzumutbaren Situation»

Schon das Verwaltungsgericht kam im vergangenen Jahr zum Schluss, dass die Eltern selber schuld sind, dass die Situation «unzumutbar» wurde. Würde der Kanton auch in einem solchen Fall kein Schulgeld erheben, so bedeute dies, dass Eltern ihre Kinder kostenlos in einer anderen Gemeinde unterbringen könnten – einfach indem sie einen Streit eskalieren liessen.

Den Kindern half die Versetzung in die Nachbargemeinde offenbar. Die Situation habe sich deutlich entspannt.

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