UrteilWeil er Schulden hat: Keine Niederlassungsbewilligung für Deutschen
olgr, sda
26.10.2021 - 09:11
Ein 45-Jähriger Mann erhält keine Niederlassungsbewilligung. Weil er Schulden angehäuft hat, sei er seinen Verpflichtungen mutwillig nicht nachgekommen, hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest. Konsequenzen hat dies für den Deutschen keine – seine Schweizer Frau muss aber die Kosten tragen.
26.10.2021 - 09:11
SDA
Normalerweise wäre es eine Formsache: Als deutscher Staatsangehöriger hätte der Mann nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anrecht auf eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung – allerdings müsste er sich dazu ununterbrochen und ordnungsgemäss hierzulande aufgehalten haben.
Ersteres erfüllt der Mann, der seit Ende 2011 in der Schweiz lebt. Letzteres liegt bei ihm aber nicht vor, wie das Verwaltungsgericht die Entscheide des Migrationsamtes und der Zürcher Sicherheitsdirektion in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Kriterium der «Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung» könne derzeit als nicht erfüllt betrachtet werden.
Mehr als ein liederlicher Umgang
Der Deutsche hat gemäss den Vorinstanzen Schulden angehäuft, kann seinen Lebensunterhalt seit 2014 nicht aus eigener Kraft bestreiten und schöpft seine Arbeitsfähigkeit nicht aus. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister vom April 2021 zeigt fünf Verlustscheine (rund 38'000 Franken) und drei offene Betreibungen (rund 37'000 Franken).
Das Verwaltungsgericht hält dem Mann zugute, dass er seine Schulden seit September 2020 stark reduziert habe und sich auch darum bemüht habe, mit seinen Schuldnern – und insbesondere seiner ehemaligen Ehefrau – eine gütliche Lösung zu finden.
Es handle sich aber noch immer um Schulden von «nicht unerheblichem Masse», hält das Gericht fest. «Angesichts der Dauer und Höhe der noch immer bestehenden Verschuldung liegt jedoch nicht mehr nur ein liederlicher Umgang mit Geldforderungen vor, sondern ist zumindest von einer qualifiziert fahrlässigen Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen auszugehen.»
Die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung stuft das Verwaltungsgericht deshalb als rechtens ein. Diese sei auch verhältnismässig, da der Deutsche dennoch weiterhin in der Schweiz leben und arbeiten dürfe.
Keine unentgeltliche Rechtspflege
Von den Verfahrenskosten befreit es den 45-Jährigen trotz dessen Schulden nicht. Seine neue Ehefrau, die er 2019 geheiratet hat, sei berufstätig und nicht von der Sozialhilfe abhängig, heisst es im Urteil. «Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Ehefrau nicht in der Lage sein sollte, im Rahmen ihrer ehelichen Unterstützungspflicht für die entstehenden Kosten aufzukommen.»
Die Gerichtsgebühr des Verwaltungsgerichts beträgt 2070 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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