Vorerst bleibt alles beim Alten: Weil eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht hängig ist, finden die Aufnahmeprüfungen der Maturitätsschulen im Kanton Zürich weiterhin nach den geltenden Regelungen statt. Die neuen können nicht wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten.
Geplant war, dass ab August 2020 für alle fünf Zürcher Maturitätsschultypen weitgehend dieselben Aufnahme-Regeln gelten sollten. Es sollten zur einen Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik zählen.
Doch nun bleibt es für die Aufnahmeprüfungen im Schuljahr 2020/21 noch bei den alten Regeln, wie die Bildungsdirektion am Dienstag mitteilte. Für das Langgymnasium bedeutet dies, dass die Vornoten aus öffentlichen Schulen zählen und Deutsch sowie Mathematik geprüft werden.
Für das Kurzgymnasium, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschule und die Informatikmittelschule bleibt es bei den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Französisch, für die Berufsmaturitätsschule ausserdem bei Englisch. Die Vornoten der Sekundarschülerinnen und Schüler werden nicht berücksichtigt.
Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, hängt vom rechtskräftigen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens ab.
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