Etappensieg für den Innovationspark Zürich auf dem Militärflugplatz Dübendorf: Das Zürcher Baurekursgericht hat einen Rekurs von zwei Anwohnern gegen den Gestaltungsplan abgewiesen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Auf eine Beschwerde trat das Gericht mangels Legitimation des Anwohners gar nicht ein, der zweite Rekurs wurde vollumfänglich abgewiesen. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor.
Beim vom Gericht behandelten Rekurs war der Anwohner der Meinung, dass der Gestaltungsplan gegen die Ziele und Grundsätze der Raumplanung und die einschlägigen Vorschriften verstosse. Er beantragte deshalb die Aufhebung.
So bemängelte er unter anderem, dass der Gestaltungsplan vom Richtplan abweiche oder dass er den Grundsatz verletze, nachdem Bau- und Nichtbaugebiete klar voneinander zu trennen seien. Auch sah er beispielsweise eine erhebliche Hochwassergefahr, wenn der Flugplatz immer mehr zubetoniert werde, und bemängelte Differenzen zur Nutzungsordnung der Stadt Dübendorf.
Verzögerungen beim Projekt
Der Richtplaneintrag "Nationaler Innovationspark, Hubstandort Kanton Zürich" wurde vom Kantonsrat Ende Juni 2015 festgesetzt. Daraufhin gab der Bundesrat Ende August 2016 grünes Licht.
Wie die kantonale Baudirektion am Freitag betonte, sei der kantonale Gestaltungsplan Innovationspark Zürich in enger Abstimmung mit den Standortgemeinden und der Region Glatttal erarbeitet und mit den weiteren Planungen des Bundes auf dem Flugplatzareal koordiniert worden.
Das Baurekursgericht habe mit seinem Entscheid die Rechtmässigkeit des Vorgehens bestätigt, freut sich die Baudirektion. Für sie ist klar: Das Urteil stärkt das "bewährte" Planungsinstrument kantonaler Gestaltungsplan.
Gleichzeitig monierte sie in der Mitteilung, das Rechtsmittelverfahren habe die weiteren Planungen für den nationalen Innovationspark verzögert. Zahlreiche Anfragen von interessierten Firmen mit entsprechender Wertschöpfung sowie neuen Arbeitsplätzen mussten ebenfalls verzögert behandelt werden, heisst es weiter.
Auf dem Areal des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf soll mit dem Innovationspark eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation geschaffen werden. Für dessen Aufbau und Betrieb wurde vom Kanton Zürich und von ETH und ZKB im September 2015 die Stiftung Innovationspark Zürich gegründet.
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