ParlamentWinterthurer Gemeinderat soll in «Stadtparlament» umbenannt werden
fn, sda
4.2.2021 - 09:34
Der 60-köpfige Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur steht vor einer Namensänderung: Er soll künftig «Stadtparlament» heissen. Diese Neubenennung ist Teil der Revision der Gemeindeordnung.
Die Spezialkommission «Totalrevision Gemeindeordnung» teilte diese Umbenennung am Donnerstag mit. In der neuen Gemeindeordnung, welche die Regeln der politischen Abläufe in der Stadt festhält, ist die bisherige Bezeichnung «Grosser Gemeinderat» nicht mehr enthalten.
Das dürfte vor allem bei Auswärtigen für Klärung sorgen. Denn in kleineren Gemeinden ist der «Gemeinderat» nicht das Parlament, sondern die Exekutive, also die Regierung. Mit der Bezeichnung «Stadtparlament» wird die Funktion des 60-köpfigen Gremiums auf Anhieb klar. Auch in Zürich nennt sich das Stadtparlament noch «Gemeinderat». Dort ist jedoch keine Umbenennung geplant.
Über die neue Gemeindeordnung, und somit auch den Namenswechsel, wird der Grosse Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen entscheiden.
Stadträte dürfen nicht Kantonsrat werden
Die neue Gemeindeordnung soll auch eine Unvereinbarkeit von Ämtern enthalten. Untersagt werden soll künftig nicht nur das Doppelmandat Stadtrat/nationales Parlament, sondern auch das Doppelmandat von Stadtrat und Kantonsrat. Winterthurer Stadträte müssen ihre politischen Ambitionen also auf die Stadt beschränken.
Auftrieb erhielt die Diskussion um die Unvereinbarkeit der Ämter in den vergangenen Jahren unter anderem durch die Nationalratskandidaturen der ehemaligen Stadträtin Barbara Günthard-Maier (FDP).
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