Die Winterthurer Stimmberechtigten wollen städtisches Land nicht privaten Investoren überlassen: Sie haben entschieden, dass städtische Baugrundstücke nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Baurecht abgegeben werden dürfen.
Der Entscheid fiel deutlich mit 23'690 zu 7817 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 47,4 Prozent. Mit diesem Entscheid bleibt die Stadt künftig immer im Besitz ihrer Grundstücke. Von den Investoren erhält sie für die Benutzung des Landes einen Baurechtszins. Die Investoren besitzen also nur noch die darauf erstellten Gebäude.
Landverkäufe sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, etwa bei kleinen Flächen, bei Landtausch oder wenn ein Quartierentwicklungsplan vorliegt.
Bürgerliche dagegen
Auslöser für diese Änderung des Gemeindegesetzes war eine Motion von AL und GLP. Die Stadt müsse künftigen Generationen Spielräume offenhalten und dürfe ihr Tafelsilber nicht verscherbeln, begründeten die Parteien den Vorstoss, der im Mai diesen Jahres vom Stadtparlament unterstützt wurde.
Gegen den Verkaufsstopp für städtisches Land waren die Bürgerlichen. Sie befürchten, dass sich Investoren zurückziehen könnten, wenn sie das Land für ihr Projekt nicht mehr kaufen dürfen. Das erschwere nicht zuletzt die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze.
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