Steuerfall Zu hohe Steuerrechnungen waren laut Zürcher Regierung Einzelfälle

SDA

2.11.2017 - 12:31

Zürich

Die Steuerfälle von Dürnten, Männedorf und Maur hatten hohe Wellen geworfen: Weil Personen keine Steuererklärungen ausgefüllt hatten, waren sie völlig falsch eingeschätzt und mit zu hohen Steuerrechnungen konfrontiert worden. Eine Gesetzesänderung sei aber nicht nötig, hält die Zürcher Regierung nun fest.

In den drei Fällen waren die Steuerpflichtigen aus unterschiedlichen persönlichen Gründen mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert gewesen. SP, EVP und GLP hatten in der Folge in einem Postulat Massnahmen gefordert, um Personen mit Beeinträchtigungen - etwa Illetrismus - vor zu hohen Steuerrechnungen zu schützen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat nun, das Postulat als erledigt abzuschreiben: "Im Kanton Zürich wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um stossende Fälle von überhöhten Ermessenseinschätzungen zu verhindern." Seither seien keine mit Dürnten, Männedorf und Maur vergleichbaren Fälle mehr zu verzeichnen gewesen.

Steueramt sucht den Kontakt

Die in Politik und Öffentlichkeit breit diskutierten Einzelfälle hätten etwa dazu geführt, "dass die Steuerbehörden Fälle von Steuerpflichtigen, die während mehrerer Jahre keine Steuererklärungen eingereicht haben und deshalb nach Ermessen eingeschätzt wurden, mit einer erhöhten Aufmerksamkeit behandeln".

So hätten die Gemeindesteuerämter verschiedentlich mit den Personen Kontakt aufgenommen und ihnen Hilfe angeboten, schreibt der Regierungsrat. Zudem sei vereinzelt die Erwachsenenschutzbehörde informiert worden, die in der Folge eine Beistandschaft geprüft habe.

Weiter wurde gemäss Regierungsrat die Praxis beim Einschätzen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse präzisiert: So dürfen die Steuerämter grössere Erhöhungen nur vornehmen, wenn für die vermuteten Änderungen auch Indizien vorliegen oder diese durch Abklärungen überprüft wurden.

30'000 Fälle im Jahr

Im Kanton Zürich werden jährlich 30'000 Steuerpflichtige von den Steuerämtern eingeschätzt, weil die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unklar sind. Einige füllen laut Regierungsrat die Steuererklärung aus Unvermögen nicht aus, andere reichen sie aus Nachlässigkeit oder mit Absicht nicht ein.

Und weil die tatsächlichen Verhältnisse nicht bekannt seien, falle eine Ermessenseinschätzung fast immer entweder zu hoch oder zu tief aus. "Zu hohe Ermessenseinschätzungen sind grundsätzlich hinzunehmen", schreibt der Regierungsrat. "Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht einreichen, dürfen für die Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten nicht durch eine zu tiefe Einschätzung belohnt werden."

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