ProzessZürcher Bezirksgericht büsst Unia-Gewerkschafter mit 150 Franken
falu, sda
12.11.2020 - 12:08
Ein Unia-Funktionär stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Ihm wurde Nötigung und die Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen sowie Veränderung von öffentlichem Eigentum vorgeworfen. Das Gericht sprach den Angeklagten von den ersten beiden Punkten frei, für den dritten Punkt kassierte er eine Busse von 150 Franken.
Anfang November 2018 versammelten sich mehrere Tausend Bauarbeiter in Zürich, um sich für die Rente mit 60 und ihren Landesmantelvertrag einzusetzen. Die Bauarbeiter zogen durch die Zürcher Innenstadt und legten auf der Bahnhofbrücke einen Stopp für ihr Mittagessen ein.
Wegen dieser unbewilligten Verpflegungsaktion mussten die Bahnhofbrücke und das Central für eine Stunde gesperrt werden. Damit hätten die Unia und der Beschuldigte, der für die Veranstaltung verantwortlich war, ihre eigenen Interessen eigenmächtig über die der übrigen Bevölkerung gestellt.
Der Angeklagte argumentierte, dass mit der Frühpensionierung der Bauarbeiter eine «Errungenschaft» der Gewerkschaft im Zentrum gestanden habe. Der Baumeisterverband habe diese angegriffen, darum seien die Bauarbeiter so «hässig» gewesen. Der Protest habe zudem Wirkung gezeigt: Die Frühpensionierung habe verteidigt werden können.
Ein Anwalt des Angeklagten forderte einen Freispruch sowie eine Entschädigung von 300 Franken. Sein Mandant habe die nötigen Bewilligungen für den regulären Teil der Kundgebung eingeholt und könne nicht für das Verhalten anderer Menschen verantwortlich gemacht werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte dafür eine bedingte Geldstrafe von 2'250 Franken sowie die Kostenauflage für das Verfahren.
Unbewilligte Aufkleberaktion
Anfang März 2019 wurden zudem in Zürich Strassenschilder mit Männernamen durch Aufklebern überklebt, die mit Frauennamen bedruckt waren. Die Aktion passierte im Kontext des Frauenstreiks.
Für diese Aktion übernahm der Angeklagte nach eigenen Aussagen die Verantwortung. Die Aktion sei «richtig und wichtig» gewesen. Seine Anwältin argumentierte, die Aktion sei ein «schlichtweg genialer Debattenbeitrag» in der Gleichstellungsdiskussion gewesen.
Zudem sei kein öffentliches Eigentum beschädigt oder verunreinigt worden. Die Aufkleber seien durch dieselben Personen, die sie angebracht hatten, wieder entfernt worden und hätten keine Spuren hinterlassen.
Der öffentliche Raum dürfe für die politische Debatte genutzt werden. Müssten die Namen der Strassenschilder zudem ständig vollständig sichtbar sein, müsste die Stadt die Schilder in der Nacht beispielsweise ständig beleuchten. Sie forderte eine Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft forderte für Verunreinigung, Veränderung oder Beschädigung von öffentlichem Eigentum eine Busse von 150 Franken sowie Gebühren von insgesamt 300 Franken.
Aufkleberaktion war «genial»
Der Richter sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung und der Störung frei. Die Anklage sei fehlerhaft, da sie nicht darauf eingehe, was der Beschuldigte genau falsch gemacht haben soll. Es habe seitens der Anklage keine Untersuchung diesbezüglich stattgefunden.
Für die Aufkleberaktion hingegen verordnete der Richter eine Busse von 150 Franken. Es habe sich dabei klar um die verbotene Veränderung von öffentlichem Eigentum gehandelt. Die Busse sei ein «symbolischer» Betrag. Die Aktion sei tatsächliche ein «genialer Debattenbeitrag» gewesen.
Neben der Busse werden dem Angeklagten auch noch Gerichts- und Untersuchungskosten auferlegt. Er erhält allerdings eine Prozesskostenentschädigung.
Im Anschluss an die Verhandlung sagte der Gewerkschaftsfunktionär, er nehme das Urteil «zufrieden» zur Kenntnis. Ob er es weiterzieht, sei noch offen.
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