Strassenbeleuchtung Zürcher Gemeinde darf Beleuchtung nicht erst um 6 Uhr einstellen

leph, sda

19.7.2021 - 14:41

Ab wann muss morgens die Strassenbeleuchtung in Betrieb sein? Mit dieser Frage befasste sich kürzlich das Zürcher Baurekursgericht.
Ab wann muss morgens die Strassenbeleuchtung in Betrieb sein? Mit dieser Frage befasste sich kürzlich das Zürcher Baurekursgericht.
Keystone

Die Gemeindeversammlung von Langnau am Albis wollte die Strassenbeleuchtung künftig erst um 6 Uhr statt wie bisher um 5 Uhr einschalten. So hätte die Gemeinde ein wenig Strom und damit Geld sparen können. Nach zweieinhalbjährigem Rechtsstreit zeichnet sich nun ab, dass daraus wahrscheinlich nichts wird.

Keystone-SDA, leph, sda

Die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung beschlossen Ende 2018, die Betriebszeiten der Strassenbeleuchtung auf kommunalen Strassen zu reduzieren. Ziel war es, 4000 Franken einzusparen.

Der Gemeinderat machte sich unverzüglich an die Umsetzung und fasste einen entsprechenden Beschluss. Weil ein Einwohner der Gemeinde dagegen Rekurs erhob, beschäftigte die Sache seither aber verschiedene Gerichte. Umgesetzt werden konnte die neue Beleuchtungszeit aufgrund des laufenden Verfahrens bisher nicht.

Der Beschwerdeführer argumentierte vor allem mit Sicherheitsüberlegungen. Ab 5 Uhr würden beim Bahnhof die ersten Züge verkehren. Wer so früh zu Fuss zum Bahnhof gehe, müsste dies künftig in der Dunkelheit tun, was gefährlich sein könnte.

Auch der Kanton macht Vorschriften

Das Baurekursgericht hat ihm in einem am Montag publizierten Urteil nun insofern recht gegeben, als sich die Gemeindeversammlung und der Gemeinderat bei ihren Entscheiden gar nicht mit Sicherheitsaspekten befassten. Dies muss der Gemeinderat nun nachholen.

Hinzu kommt, dass auch der Kanton den Gemeinden Vorschriften zum Betrieb ihrer Strassenbeleuchtungen macht. Im Strassenbeleuchtungsreglement sind unter anderem minimale Betriebszeiten festgehalten. Abends muss die Strassenbeleuchtung bis 23 Uhr in Betrieb sein, morgens ab 5:30 Uhr.

Statt der erhofften Einsparungen beim Stromverbrauch erhält die Gemeinde nun eine Rechnung des Baurekursgerichts über 1500 Franken für die Gerichtsgebühr.

Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig – der Fall, mit dem sich bereits der Bezirksrat Horgen, das Verwaltungsgericht und nun das Baurekursgericht befassten, könnte theoretisch noch weitere Kreise durch die Instanzen ziehen.