AsylwesenZürcher Gemeinde muss bei Asyl-Containern über die Bücher
fn, sda
30.11.2022 - 04:31
Eine Zürcher Gemeinde will Container für Geflüchtete aufstellen – die allerdings nicht behindertengerecht sind. Es sei nun wichtig, möglichst viele Plätze zur Verfügung zu stellen, so die Gemeinde. Das Baurekursgericht hat nun aber entschieden, dass sie über die Bücher muss.
30.11.2022 - 04:31
SDA
Eigentlich drängt die Zeit: Zürcher Städte und Gemeinden arbeiten derzeit intensiv daran, genügend Plätze für Geflüchtete bereitstellen zu können. Eine Gemeinde will dafür eingeschossige Container aufstellen, die je drei Wohneinheiten mit drei Zimmern bieten sollten, dazu Duschen und Waschräume.
Die Inbetriebnahme verzögert sich nun aber. Grund dafür ist ein Rekurs der «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt», die sich für hindernisfreie Architektur einsetzt. Sie kritisierte, dass die Container nicht barrierefrei seien. Um welche Gemeinde es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.
«Denkbar schlechter Zeitpunkt» für Rekurs
Die Stiftung verlangte, dass unter anderem Zufahrtsrampen zu den Containern sowie Duschen für Rollstuhlfahrende gebaut werden. Die Gemeinde argumentierte, dass ein solcher Ausbau wohl teurer würde als der Kauf der Container. Es sei zudem unklar, ob ein solcher Umbau bei den vorgefertigten Containern überhaupt möglich wäre.
Überhaupt komme der Rekurs zu einem «denkbar schlechten Zeitpunkt». Es sei jetzt ausschlaggebend, möglichst rasch zeitgemässe Unterkünfte bereitzustellen. Das sei wichtiger als der hindernisfreie Ausbau. Bei der Zuweisung auf eine Unterkunft könne ja auf Mobilitätseinschränkungen Rücksicht genommen werden.
Das Baurekursgericht gibt der Stiftung nun aber Recht, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht weist die Gemeinde an, auszurechnen, ob ein Umbau der Container finanziell verhältnismässig wäre.
Was das Wort «verhältnismässig» bedeutet, ist dabei in einer komplizierten Rechnung geregelt: Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Umbau weniger als 5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts oder weniger als 20 Prozent der Erneuerungskosten betragen.
Ist der Umbau teurer, kann auf den behindertengerechten Umbau eines Gebäudes verzichtet werden. Diese Rechnung hatte die Gemeinde bisher nicht gemacht und muss dies nun auf Geheiss des Gerichts nachholen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können die Container, die derzeit noch in einer anderen Gemeinde im Einsatz sind, nicht am neuen Standort platziert und in Betrieb genommen werden.
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