Kommunale Verfassung Zürcher Gemeinderat packt Totalrevision der Stadtverfassung an

uj, sda

18.11.2020 - 19:52

Die Verfassung der Stadt Zürich stammt aus dem Jahr 1971 und ist nicht mehr zeitgemäss. (Archivbild)
Die Verfassung der Stadt Zürich stammt aus dem Jahr 1971 und ist nicht mehr zeitgemäss. (Archivbild)
SDA

Das Zürcher Stadtparlament hat am Mittwochabend mit der Beratung der totalrevidierten Gemeindeordnung begonnen, der Verfassung der Stadt Zürich. Umstritten sind inhaltliche Neuerungen, welche die Stadtregierung vorschlägt.

Auslöser der Totalrevision ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich, das seit Anfang 2018 in Kraft ist. Als übergeordnetes Recht fordert es bis Ende 2021 die Anpassung der Stadtverfassung in einigen wenigen Punkten.

Stadtrat und Gemeinderat wollen die Gelegenheit beim Schopf packen und die Verfassung – insbesondere formal – modernisieren und optimieren. Die Verfassung stammt aus dem Jahr 1971. Über 50 Teilrevisionen haben ihrer Lesbarkeit nicht immer gut getan.

Die neue Verfassung soll vor allem diese «altersbedingten» Mängel beseitigen. Gegenstandslose Normen der alten Gemeindeordnung werden aufgehoben und veraltete Bestimmungen zeitgemässer formuliert.

Weil die neue Gemeindeordnung nach der Behandlung im Parlament an der Urne abgesegnet werden muss und gleichzeitig am 1. Januar 2022 in Kraft treten muss, besteht bei diesem wichtigen Geschäft Zeitdruck. Eigentlich herrschte deshalb zwischen dem Gemeinderat und dem Stadtrat der Konsens, dass sich die Totalrevision auf eine sogenannte Nachführung der Gemeindeordnung beschränken sollte.

Inhaltliche Änderungen eingebracht

Der Stadtrat liess es sich schliesslich aber nicht nehmen, dennoch einige wenige inhaltliche Änderungen in seinen Entwurf der Verfassung zu packen. Praktisch alle Änderungen stossen im Parlament auf – unterschiedlich breiten – Widerstand.

Besonders ablehnend äusserten sich bei der Grundsatzdebatte am Mittwochabend die FDP und die SVP. In ihren Augen will sich der Stadtrat mit diesen Änderungen mehr Macht geben. Sollte die Verfassung gemäss den Mehrheiten in der Geschäftsleitung des Gemeinderates, das die Vorlage vorberaten hatte, gestaltet werden, wollen sie ihr die Zustimmung verweigern.

Besonders umstritten ist eine Erhöhung der Finanzkompetenzen der Stadtregierung bei wiederkehrenden Ausgaben. Bei wiederkehrenden Ausgaben will die Exekutive neu bis 200'000 Franken selber entscheiden können, anstatt wie bisher 50'000. Eine Mehrheit der Geschäftsleitung des Gemeinderates, des sogenannten «Büros», sprach sich für einen Kompromiss von 100'000 Franken aus. FDP und SVP geht auch das zu weit.

Umstrittenes Verbot von politischen Doppelmandaten

Umstritten ist zudem die Regelung über den Einsitz von Zürcher Stadträten in Parlamenten. In der alten Gemeindeordnung ist die Wahl in den National- oder Ständerat ausgeschlossen. Der Stadtrat will dieses Doppelmandats-Verbot aufheben. Er erhofft sich vom Einsitz von maximal zwei Zürcher Stadträten im Bundesparlament einen grösseren Einfluss der Stadt auf die Bundespolitik.

Das Büro des Zürcher Gemeinderates will das Parlamentsverbot aber ausweiten und den Stadträten auch den Einsitz im Kantonsparlament untersagen. Es ist der Meinung, dass ein Stadtratsamt aufgrund der Arbeitsbelastung mit weiteren Ämtern auf nationaler und kantonaler Ebene nicht vereinbar ist.

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