DemonstrationenZürcher Gemeinderat will rasch über Demo-Bewilligungen reden
olgr, sda
21.6.2023 - 19:19
In der Stadt Zürich sollen für Demonstrationen keine Bewilligungen mehr eingeholt werden müssen, ein blosses Meldeverfahren soll ausreichen: Der Zürcher Stadtrat muss bis Mitte Dezember – und damit schneller als er es eigentlich wünschte – eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
olgr, sda
21.06.2023, 19:19
SDA
Der Stadtrat wollte sich ursprünglich länger Zeit lassen für die Bearbeitung der Motion von AL und Grünen. Doch dessen Antrag für eine Fristverlängerung um ein ganzes Jahr lehnte der Gemeinderat am Mittwochabend ab.
Jetzt habe der Stadtrat für die an sich einfache Anpassung schon zwei Jahre zur Verfügung gehabt, hielt Luca Maggi (Grüne) fest. Die Komplexität sei nicht so hoch – eine kurze Fristverlängerung um drei Monate sei deshalb ausreichend. Mit 61 zu 56 Stimmen folgte eine knappe Mehrheit Maggis Antrag.
Der Stadtrat hatte auf verschiedene weitere hängige Vorstösse zur Polizeiverordnung hingewiesen. So stehen etwa die Forderungen im Raum, dass die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Raums zu politischen Sonderzwecken nicht länger eine strafbare Handlung darstellen soll und dass Laubbläser und -sauger in der Stadt Zürich nur von Oktober bis Dezember eingesetzt werden dürfen.
Alle diese von einer Mehrheit des Gemeinderates verlangten Änderungen sollen in einer Vorlage zusammengeführt und gemeinsam beraten werden, wie der Stadtrat festhielt. Da einige der Vorstösse aber jüngeren Datums sind und bei diesen noch Abklärungsbedarf besteht, muss auch der Demo-Vorstoss noch etwas zuwarten.
Die Mehrheit des Gemeinderates stellte sich hingegen auf den Standpunkt, dass über den Wechsel von der Bewilligungspflicht zum Meldeverfahren rasch diskutiert werden soll. Andernfalls laufe es ja auf eine Totalrevision der Polizeiverordnung hinaus, das sei aber nicht der Sinn der Sache gewesen, sagte Maggi.
Die ordentliche Bearbeitungsfrist der Demo-Motion läuft am 15. September aus. Mit der am Mittwochabend gewährten kurzen Fristerstreckung sollte der Stadtrat dem Gemeinderat nun bis 15. Dezember eine entsprechende Weisung vorlegen.
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