ProzessZürcher Gericht verweist übergriffigen Aushilfstrainer des Landes
hael, sda
20.1.2022 - 14:13
Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen 34-jährigen Mann der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Der Nordmazedonier muss zudem die Schweiz für sechs Jahre verlassen.
20.1.2022 - 14:13
SDA
Der Beschuldigte war Schüler in einem Winterthurer Kampfsportstudio, wo er – statt Kursgeld zu zahlen – Hilfsarbeiten wie Putzen und dergleichen übernahm. Bei Bedarf vertrat er den Studiobetreiber als Aushilfstrainer.
Ein solcher Fall trat auch Anfang Juli 2020 in einem vom Schulamt angebotenen Kurs für Kinder ein. Der Betreiber musste kurzfristig weg, sein Helfer sollte übernehmen. Anwesend waren ein achtjähriger Bub und ein 12-jähriges Mädchen. Während der Knabe auf einen Sandsack eindrosch, machte das Mädchen Dehnungsübungen.
Laut Anklage war es gerade daran, mit durchgestreckten Beinen mit den ausgestreckten Händen den Boden zu berühren, als der Beschuldigte von hinten herantrat. Er habe seinen erigierten Penis an ihr Gesäss gepresst und habe sie aufgefordert, sich hin und her zu bewegen, so dass ihr Po minutenlang an seinem Penis rieb. Das verstörte Mädchen erzählte zu Hause von dem Übergriff.
Verteidiger machte juristische Einwände geltend
Der Verteidiger machte verschiedene Verletzungen der Verfahrensrechte des Beschuldigten geltend. Namentlich könnten die Aussagen des Mädchens nicht verwendet werden, weil es bei den Einvernahmen – coronabedingt – eine Maske getragen habe. Das sei rechtswidrig. Es sei unabdingbar, das Gesicht zu zeigen, die Mimik sei wichtig.
Die Aussagen der 12-Jährigen seien «grösstenteils ein Produkt ihrer Eltern». Diese hätten ihre Tochter stark beeinflusst und eine «mehr als fragwürdige Rolle» gespielt. Das Ganze sei «ein Missverständnis» gewesen, das Mädchen müsse gewisse Dinge «falsch interpretiert» haben. Es sei auch gut möglich, dass ein anderer Mann ins Studio gekommen sei und sich dem Mädchen genähert habe.
Aussagen des Mädchens «absolut überzeugend»
Das Obergericht wies die Einwände ab. Die Maske habe habe nur Mund- und Nasenpartie des Mädchens verdeckt – die Augen, die Gestik, die Körpersprache seien ohne weiteres erkennbar gewesen. Die Eltern hätten selbstverständlich mit ihrer Tochter über das Vorgefallene gesprochen – eine «wahrheitsverfälschende Einflussnahme» liege aber nicht vor.
Die «unpolemischen», konstanten Aussagen der Geschädigten seien «absolut überzeugend und glaubhaft» gewesen. Sie habe den Hilfstrainer offensichtlich nicht zu Unrecht belasten wollen. Es gebe keinerlei Hinweise auf einen unbekannten Dritten. Der Tatbestand sei klar erstellt.
Urteil der Vorinstanz bestätigt
Das Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Winterthur vom Juni 2021. Einzig in der Einstufung der Tat als «direkt vorsätzlich» wich es von jener des Bezirksgerichts ab, das «Eventualvorsatz» angenommen hatte. Der Beschuldigte habe genau gewusst, dass das Mädchen noch nicht 16-jährig war, so das Obergericht.
Wie die erste Instanz verhängte auch das Obergericht ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten mit Minderjährigen und sah von einem Eintrag der Landesverweisung ins Schengener Informationssystem ab. Zwei frühere bedingte Geldstrafen wegen ganz anderer Delikte muss der Beschuldigte jetzt bezahlen.
Der Mann bestreitet die Vorwürfe entschieden. Der Verteidiger plädierte denn auch auf Freispruch und focht den Entscheid des Bezirksgerichts an. Am Donnerstag stellte er einen Weiterzug ans Bundesgericht in Aussicht.
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