Schule Zürcher Lehrerin zeigt eigene Klasse wegen Youtube-Videos an

fn, sda

4.6.2024 - 10:50

Eine Sekundarklasse aus dem Kanton Zürich soll sich während dem Unterricht Zugang zum Youtube-Benutzerkonto der Lehrerin verschafft haben. Die Lehrerin, deren hochgeladene Videos daraufhin alle verschwunden waren, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. (Symbolbild)
Eine Sekundarklasse aus dem Kanton Zürich soll sich während dem Unterricht Zugang zum Youtube-Benutzerkonto der Lehrerin verschafft haben. Die Lehrerin, deren hochgeladene Videos daraufhin alle verschwunden waren, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. (Symbolbild)
Keystone

Eine Vikarin an einer Sekundarschule hat ihre Schüler bei der Polizei angezeigt, weil diese ihre Videos auf Youtube gelöscht haben sollen. Nun fordert die Lehrerin von der Schulpflege, dass die Gemeinde ihr den Anwalt bezahlt.

Keystone-SDA, fn, sda

Die Vikarin stand im Jahr 2022 für drei Monate vor dieser Schulklasse. Problemlos war das Lehrerin-Schüler-Verhältnis aber offensichtlich nicht.

Die Jugendlichen sollen sich während des Unterrichts Zugang zum Youtube-Benutzerkonto der Lehrerin verschafft haben und dort sämtliche Videos gelöscht haben, die sie dort hochgeladen hatte. Um welche Art Videos es sich handelte, geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dienstag nicht hervor.

Als sie den Verlust ihrer Videos bemerkte, ging die Lehrerin zur Polizei, erstattete Strafanzeige und nahm sich einen Anwalt. Bei der Schulpflege verlangte sie daraufhin, dass die Gemeinde ihr die Anwaltskosten für den Kampf gegen die Schüler bezahle.

8000 Franken Anwaltskosten

Die Schulpflege lehnte den Antrag jedoch ab. Die Lehrerin zog daraufhin vor den Bezirksrat und schliesslich vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Schulpflege den Antrag auf 8000 Franken Kostenersatz erneut behandeln muss.

Uneinig waren sich die Beteiligten vor allem darüber, wer über den Antrag der Lehrerin entscheiden soll – die Schulpflege oder die Bildungsdirektion. Der Entscheid ist rechtskräftig.