Kanton ZürichGericht bestätigt Busse wegen Radar-Warnungen
paja, sda
5.10.2022 - 13:49
Das Zürcher Obergericht hat einen 30-Jährigen verurteilt, der auf seinem Blog «Szene ish Winti» mehrmals vor Radarkontrollen gewarnt hat. Er muss eine Busse von 1800 Franken bezahlen.
paja, sda
05.10.2022, 13:49
05.10.2022, 16:02
SDA
Unbestritten ist: Ein 30-jährige Schweizer hat auf seinem Instagram-Blog «Szene ish Winti» fünfmal vor Geschwindigkeitskontrollen der Polizei in Winterthur gewarnt.
Strittig dagegen ist die Frage, ob diese illegalen Radar-Warnungen einen «schweren Fall» darstellen. Die Staatsanwaltschaft findet: Ja – wegen der grossen Reichweite von Instagram und einer vermeintlich gewerbsmässigen Tätigkeit des Angeklagten. Sie hatte eine unbedingte Geldstrafe von 90 mal 100 Franken gefordert.
Im nun eröffneten schriftlichen Urteil widersprechen ihr jedoch die Zürcher Oberrichter. Auch die Bezirksrichterin in Winterthur hatte dieses Argument an der erstinstanzlichen Verhandlung nicht nachvollziehen können.
Kleiner Teil der Beiträge
Die Richter sehen die Warnungen nicht als gewerbliche Tätigkeit. Auch wenn der Beschuldigte das, was er tue, selber als journalistische Arbeit ansehe. Einen Gewinn habe der 30-Jährige damit nicht eingefahren.
Die fünf Posts würden in den anderen Meldungen auf «szeneishwinti» untergehen. Bei seinen Beiträgen falle etwa auf, dass er vorwiegend Videos von Jugendlichen poste, welche «eskalieren», wie er es selbst mehrfach in seinen Kommentaren genannt habe. Die Radarwarnungen habe er nie ausdrücklich von seinen Followern gefordert.
Der Mann habe sich auch selber nicht auf Radarwarnungen spezialisiert und seine bis zu 6600 Follower nicht deswegen generiert. Somit sei auch die potenzielle Reichweite unerheblich.
Staat muss zahlen
Für den 30-Jährigen, der sich bei «20 Minuten» über die Kosten des Falls beschwert hatte, endet die Verhandlung doch noch positiv. Die Gerichtskosten von 2500 Franken bürdet das Gericht nämlich zu 90 Prozent dem Staat auf. Dies weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren weitergezogen hatte und mit ihren Anträgen unterlegen ist.
Der Beschuldigte muss einen Zehntel zahlen, weil er in seiner Anschlussberufung gefordert hatte, dass ihm die Kosten für das erste Verfahren erlassen werden. Und auch für den Anwalt, den sich der Beschuldigte genommen hat, erhält er eine Entschädigung. Immerhin 1260 Franken werden ihm zugesprochen.