SteuernZürcher Online-Steuererklärung jetzt ganz ohne Papier
leph, sda
19.1.2021 - 11:47
Die Online-Steuererklärung im Kanton Zürich kommt neu komplett ohne Papier und Briefverkehr aus. Dieses Jahr ist es nicht mehr nötig, die Freigabequittung und weitere Unterlagen zur Online-Steuererklärung per Post einzuschicken.
Die Steuererklärung kann damit vollständig papierlos eingereicht werden, wie Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstag an einer Medienkonferenz in Zürich sagte. Man erhoffe sich davon eine Erleichterung für die Steuerpflichtigen und einen geringeren administrativen Aufwand.
Bisher reichen rund 20 Prozent der Zürcher Steuerpflichtigen die Steuererklärung digital ein, knapp 30 Prozent füllen sie zwar am Computer aus, reichen sie aber nachher ausgedruckt per Post ein. Die restlichen Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung von Hand aus.
Vereinfachte Anmeldung möglich
Das bisher mehrstufige Prozedere beim Anmelden gehört der Vergangenheit an. Der Vorgang wird neu in einem einzigen Schritt möglich sein, mit der AHV-Nummer und einem Zugangscode. Dieser ist allerdings doch noch auf Papier und wird den Steuerpflichtigen zusammen mit der Steuererklärung per Post zugesandt.
Die einfachere Anmeldung hat jedoch einen Haken: Aus Datenschutzgründen können so nicht alle Angaben aus früheren Steuererklärungen importiert werden. Das sei «ein Wermutstropfen», sagte Stocker. Wer den vollen Datenimport nutzen möchte, muss sich weiterhin über den besser geschützten Zugang ZHServices Login anmelden.
Papierunterlagen fotografieren
Die aus praktischer Sicht wohl grösste Neuerung ist, dass alle Beilagen elektronisch an die Steuererklärung angehängt werden können. Bereits digital vorhandene Dokumente können hochgeladen werden. Papierunterlagen können auf eine sichere Art und Weise fotografiert und ebenfalls hochgeladen werden.
Beim Ausfüllen der Online-Steuererklärung wird zudem der jeweils passende Teil der Wegleitung eingeblendet.
Die digitale Steuererklärung kann neu ohne Unterschrift eingereicht werden. Nach der Einreichung können während fünf Tagen noch Änderungen vorgenommen werden.
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