BaubewilligungZürcher Parlament will Bauverfahren für «Gireizli» vereinfachen
we, sda
30.9.2024 - 15:22
Wer im Kanton Zürich im Garten eine neue Kinderschaukel ab einer gewissen Grösse aufstellen will, soll künftig von einem vereinfachten Bewilligungsverfahren profitieren. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat diskussionslos an die Regierung überwiesen. Über ein einfacheres Bauverfahren für Pergolen wird der Rat noch debattieren.
we, sda
30.09.2024, 15:22
SDA
Das Postulat zur Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens kam aus den Reihen von FDP, SVP, SP, AL, SVP und Mitte. Es betrifft Schaukeln und andere Kinderspielgeräte. Diesem Anliegen schenkte der Kantonsrat Gehör, indem er das Postulat an die Regierung überwies.
Denn nach den aktuellen Bestimmungen sind lediglich Spielgeräte bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und einer Fläche von 6 Quadratmetern von der Melde- und Bewilligungspflicht befreit. Für höhere oder grossflächigere Modelle ist eine Baubewilligung notwendig, sobald diese fix verankert sind.
Diskussion um Pergolen folgt
Ein ähnliches Ziel, also auch die Vereinfachung des Bauverfahren, verfolgt das Postulat von FDP, EVP, SVP und Mitte. Dabei geht es jedoch nicht um «Gireizli», sondern um Pergolen. Die Postulierenden wollen erlauben, dass Pergolen bis zu 16 Quadratmetern ohne Baubewilligung oder Meldepflicht gebaut werden können.
Nach den aktuellen Bestimmungen sind lediglich Pergolen bis zu einer maximalen Höhe von 2,5 Metern und einer maximalen Fläche von 6 Quadratmetern von der Melde- und Bewilligungspflicht befreit.
Die Postulierenden machen darauf aufmerksam, dass ein häufig verkauftes Pergola-Modell eine Fläche von 9 Quadratmetern aufweise. Dieser Artikel sei aber zu gross für die Befreiung von der Meldepflicht und deshalb müsse für diesen eine Baubewilligung eingeholt werden. Dies bringe «unverhältnismässige Aufwände und Kosten» mit sich.
Die Regierung wollte das Postulat entgegennehmen, die Debatte im Rat wurde jedoch verlangt. Damit bleibt das Geschäft auf der Traktandenliste und wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.
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