ZürichZürcher Regierungsrat will Ukrainerinnen vor Sexgewerbe schützen
fn, sda
22.7.2022 - 14:18
Der Regierungsrat verteidigt das faktische Prostitutionsverbot für Ukrainerinnen mit Schutzstatus S. Zwar würden Bewilligungen für das Sexgewerbe nicht generell verweigert. Wegen des Missbrauchspotenzials in dieser Branche würden die einzelnen Fälle aber «mit der erforderlichen Sorgfalt» beurteilt, hat die Regierung in einer Antwort festgehalten.
Keystone-SDA, fn, sda
22.07.2022, 14:18
SDA
Zwei Zürcher SVP-Kantonsräte, Milieu-Anwalt Valentin Landmann und sein Parteikollege Roland Scheck, kritisierten in einer Anfrage an den Regierungsrat, dass geflüchtete Ukrainerinnen mit Schutzstatus S im Kanton Zürich nicht im Sexgewerbe arbeiten dürften.
Das Sexgewerbe sei in der Schweiz klar legal, halten die beiden SVP-Politiker in ihrer Anfrage fest. Somit müssten Schutzbedürftige mit Status S auch eine Stelle in dieser Branche antreten können. Ihnen die Bewilligung zu verweigern sei willkürlich.
Ausbeutung gebe es schliesslich nicht nur im Erotikgewerbe, sondern auch in anderen Berufsgruppen. Zudem werde das Sexgewerbe strikt kontrolliert. Für die SVP-Kantonsräte ist Prostitution somit eine Arbeit wie jede andere auch.
«Bestmöglich vor Ausbeutung schützen»
Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort klar, dass es «kein generelles Verbot für das Erotikgewerbe» gebe. Die Regierung begrüsst es aber «ausdrücklich», dass das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (Awa) die Risikoabschätzung im Einzelfall und mit der erforderlichen Sorgfalt vornehme.
Es gehe darum, die betroffenen Personen bestmöglich vor Ausbeutung zu schützen. Zudem müsse verhindert werden, dass Schutzbedürftige wegen ihrer Notlage ausgenützt würden.
Das Awa hält sich dabei an die Empfehlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM), welches das Erotikgewerbe als «sensiblen Bereich mit Missbrauchspotenzial» einstuft.
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