FangewaltZürcher Staatsanwaltschaft führt Verfahren gegen sechs Fackelwerfer
paja, sda
26.7.2023 - 14:47
Im Nachgang zum Derby GC-FC Zürich vom Oktober 2021 hat die Staatsanwaltschaft sechs mutmassliche Fackelwerfer identifiziert. Einer wurde bereits verurteilt, ein weiterer angeklagt.
26.07.2023, 14:47
SDA
Die Verfahren gegen drei andere Fackelwerfer sind noch pendent, ein Fall liegt bei der Jugendstaatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Nach dem Derby war es im Letzigrund zu wüsten Szenen gekommen. Mehrere Dutzend vermummte FCZ-Fans waren über die Tartanbahn zum GC-Sektor vorgedrungen, einige warfen brennende Pyros in den Sektor der gegnerischen Fans. Auch aus dem GC-Sektor flogen Fackeln.
Rund um die Vorfälle werden und wurden 20 Verfahren geführt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Neben den fünf gegen die Fackelwerfer führt die Zürcher Staatsanwaltschaft 12 Verfahren wegen anderen Tatbeständen. Auch die Jugendanwaltschaft führt neben dem gegen den Fackelwerfer ein weiteres Verfahren. Ein Verfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft eines anderen Kantons.
Teilweise sind die Verfahren schon per Strafbefehl abgeschlossen worden, teilweise pendent. Eine Person wird sich vor Gericht verantworten müssen. Unter anderem wurden Ermittlungen wegen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz und Hausfriedensbruch geführt.
Zu Freiheitsstrafe verurteilt
Der bereits verurteilte Fackelwerfer war Fan des FC Zürich. Er wurde unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Er hatte zwei Fackeln Richtung GC-Sektor geworfen. Vor Gericht beteuerte er im März 2023, dass er sich von der Fanszene losgesagt habe.
Ursprünglich hatte die Stadtpolizei Zürich rund um die Ausschreitungen 27 Verdächtige ermittelt. Diese waren damals zwischen 17 und 29 Jahre alt und stammen aus Chile, Portugal, Nordmazedonien und der Schweiz.
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