Kameraüberwachung Zürcher Stadtrat will keine Videoüberwachung wegen Littering

fn, sda

14.12.2022 - 12:48

Überwachungskameras im öffentlichen Raum sollen weiterhin erlaubt sein, allerdings nicht, um Littering zu verhindern. So will es der Stadtrat. (Symbolbild)
Überwachungskameras im öffentlichen Raum sollen weiterhin erlaubt sein, allerdings nicht, um Littering zu verhindern. So will es der Stadtrat. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Stadtrat will Überwachungskameras zwar auch in Zukunft einsetzen, um Delikte zu verhindern, allerdings mit Grenzen. So soll es etwa auch künftig nicht erlaubt sein, Abfallsündern mit Hilfe von Kameras auf die Spur zu kommen.

Keystone-SDA, fn, sda

Die Stadt wolle zwar weiterhin auf Videoüberwachung setzen, aber nur soweit diese Massnahme «nötig und geeignet» ist. Dies teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

Nicht erlaubt werden soll Kameraüberwachung hingegen zur Verhinderung oder Ahndung von «geringfügigen strafbaren Handlungen» wie etwa dem Wegwerfen von Abfall. Dies sei kein ausreichender Grund, den öffentlichen Raum zu überwachen.

Der Zürcher Stadtrat handhabt den Einsatz von Kameras somit zurückhaltender als viele andere Städte und Gemeinden, die damit ihre Abfallentsorgungsstellen überwachen.

Verbot von Gesichtserkennung

Der Stadtrat überarbeitet derzeit die Datenschutzverordnung, weil diese in Sachen Kameras nicht ausreichend ist. Bei dieser Revision soll neu auch ein Verbot von Kameras mit Gesichtserkennung verankert werden. Dies hatten SP und Grüne bereits im Gemeinderat gefordert.

Neu sollen Private, die eine Kamera in Betrieb nehmen wollen, zudem eine Bewilligung einholen müssen. Gemäss den Angaben des Stadtrats soll eine solche Bewilligung jeweils dann erteilt werden, wenn die Überwachung «der Wahrung wichtiger privater Interessen dient» und vor allem den Privatgrund abdeckt. Der öffentliche Grund, etwa ein Platz oder ein Trottoir, darf nur sehr begrenzt mitgefilmt werden.

So solle verhindert werden, dass Private mit ihren Kameras willkürlich den öffentlichen Grund überwachen und sich Passantinnen und Passanten in ihrer Bewegungsfreiheit gestört fühlen. Das letzte Wort zu dieser Verordnung hat der Gemeinderat. Er wird an einer seiner kommenden Sitzungen darüber entscheiden.