Verkehr Zürich darf laut Gericht Parkplätze zugunsten von Radweg aufheben

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15.2.2024 - 13:13

Veloweg statt Autoparkplatz: Das Verwaltungsgericht stuft eine Verkehrsanordnung der Stadt Zürich als verhältnismässig ein. (Symbolbild)
Veloweg statt Autoparkplatz: Das Verwaltungsgericht stuft eine Verkehrsanordnung der Stadt Zürich als verhältnismässig ein. (Symbolbild)
Keystone

Für eine Radwegverbindung in Schwamendingen darf die Stadt Zürich wie geplant 16 weisse Autoparkplätze aufheben: Das Verwaltungsgericht hat eine dagegen erhobene Beschwerde von Gewerbetreibenden vollumfänglich abgewiesen.

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Dass «im Sinne eines Kahlschlags» alle Parkfelder aufgehoben werden sollen, kritisierten die Beschwerdeführenden. Denn sie seien als direkte Anstösser an der Saatlenstrasse zwingend auf Parkplätze für Kunden und das anliefernde Gewerbe angewiesen.

Das Verwaltungsgericht stellt in seinem am Donnerstag im Internet veröffentlichten Urteil in Frage, ob die Gewerbetreibenden überhaupt besonders betroffen seien. Denn es erscheine zumindest zweifelhaft, ob ein erheblicher Teil der Kundschaft der Gastro-, Dienstleistungs- und Kleinhandelsbetriebe mit dem Auto anreise. Der Strassenabschnitt befinde sich in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle mit zwei Tram- und vier Buslinien.

Das Verwaltungsgericht lässt diese Frage der Betroffenheit der Gewerbetreibenden aber offen – da sich deren Beschwerde ohnehin als unbegründet erweist: Das private Interesse am Erhalt der Parkfelder sei klar geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Strasse mit Parkfeldern zu schmal

In der Saatlenstrasse gilt im betroffenen Abschnitt Einbahnverkehr – mit Ausnahme für Velos. Die Fahrbahnbreite ist gemäss Stadtrat aber – wegen der 16 längs des rechten Fahrbahnrands verlaufenden Parkfelder – zu schmal, um Velos entgegen der signalisierten Einbahnrichtung fahren zu lassen. Deshalb werden sie behelfsmässig auf dem Trottoir geführt.

Diese aktuelle Regelung berge Sicherheitsrisiken, und sie laufe der von der Stadt beabsichtigten und im Richtplan festgehaltenen Veloförderung zuwider, hatte bereits das Statthalteramt erklärt. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf diese «zutreffenden Erklärungen».

Es gibt weitere Parkplätze

Die Aufhebung der 16 Parkfelder sei, wie der Stadtrat ausführlich begründet habe, geeignet und erforderlich, um die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer zu erhöhen, hält das Gericht fest. Diese Massnahme sei den Gewerbetreibenden auch zuzumuten; im Umkreis von rund 250 Metern gebe es rund 100 weitere öffentliche Parkplätze.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Die Stadt Zürich will den Veloverkehr fördern und plant unter anderem den Bau zahlreicher Velovorzugsrouten. Mehrere Projekte sind derzeit wegen eingegangener Beschwerden blockiert.