Autoverkehr Zürcher Autofahrer zur Kasse bitten, wird zur Knacknuss

SDA

23.9.2019 - 13:12

Gesundheitsprobleme, Schäden an Gebäuden, Platzverbrauch: Der Zürcher Kantonsrat hat Ende August entschieden, die Autofahrer für die «Begleitkosten» des Verkehrs zur Kasse zu bitten. Doch nun stockt die Gesetzgebung bereits. Zu vieles ist unklar.

Der Entscheid sorgte landesweit als «Zürcher Verkehrswende» für Schlagzeilen: Die neue rot-grüne Mehrheit im Kantonsrat entschied am 26. August, die Autofahrer künftig verstärkt zur Kasse zu bitten.

Sie sollen für die tatsächlichen Kosten des Autofahrens aufkommen, konkret von der zerfressenen Hausfassade bis zum Termin beim Lungenarzt. Das Geld soll aus dem Strassenfonds genommen werden, der dafür aber kaum ausreichen dürfte. Die Strassenverkehrsabgaben müssten somit deutlich erhöht werden.

Eine Schätzung über die tatsächliche Höhe der «Begleitkosten» im Kanton Zürich und eine abschliessende Liste, was zu diesen «Begleitkosten» dazugehört, gibt es bisher nicht. Schweizweit werden die «externen Kosten» auf über 9 Milliarden Franken geschätzt.

Zweite Kommission wird eingeschaltet

Die Sache liegt derzeit bei der Redaktionskommission – und die kommt bei der konkreten Ausarbeitung der Gesetzesvorlage nicht weiter. Wie Ratspräsident Dieter Kläy (FDP) am Montag im Rat verkündete, setzt die Kommission die Beratung über dieses Geschäft deshalb aus.

Was genau die Absicht des Kantonsrates sei, lasse sich nicht zuverlässig feststellen, so die Begründung für die Unterbrechung. Die Forderung genüge zudem nicht den Vorschriften an eine klare Rechtssprechung. Nun soll eine zweite Kommission helfen, die Knacknuss-Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) wird hinzugezogen.

SVP: «Ideologischer Übermut»

Bereits während der Kantonsratsdebatte vom August warnte FDP-Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh vor dieser Kosten-Umlagerung. Es sei völlig unklar, wie eine solche Vorlage umgesetzt werden sollte.

Die Zürcher SVP, welche wenig überraschend gegen dieses Ansinnen ist, ergriff das Behördenreferendum. Die Vorlage kommt somit vors Stimmvolk. Die SVP ist überzeugt, dass das Volk diesen «ideologischen Übermut nicht mitträgt».

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